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Müll: Ohne Anschluss künftig keine Leistung

Artikel vom 27.08.2009 - 20.34 Uhr

Müll: Ohne Anschluss künftig keine Leistung

Vogelsbergkreis (pm). Ab 2010 führt der ZAV ein neues Abfallsammelsystem (»Identsystem«) ein, das laut Verbandsvorsteher Friedel Kopp »sehr flexibel, einfach handhabbar und sowie verursachergerecht ist« (wir berichteten mehrfach).
Zugleich müsse er gezwungenermaßen die Gebührenunterdeckungen ausgleichen und habe den Nachteil, »wegen der kostenintensiven Landkreisstruktur immer mit hohen Kosten für eine Abfallsammlung in einem sehr dünn besiedelten ländlichen Raum zu kämpfen«. Beides belaste den Start des kostengünstigeren neuen Systems stark, da die dadurch erzielten starken Einsparungen die alten Fehlbeträge nicht ausgleichen. »Aber ab 2012/13 rechnen wir mit deutlichen Gebührensenkungen«, schreibt Kopp. Leider seien bei den Protesten von vielen Seiten die der Systemänderung zugrunde liegenden Tatsachen und die Satzungen nicht berücksichtigt worden. Seit Montag seien die Satzungen nun veröffentlicht und eine klare Grundlage da.

Systemänderung und die Problematik der Gebührenhöhe hätten nur indirekt miteinander zu tun, so Kopp. In den vergangenen Jahren hätten Faktoren die Kosten in die Höhe getrieben, ohne dass diese Kostensteigerungen durch Gebührenerhöhungen beziehungsweise eine Verbesserung der Erfassung an die Bürger weitergegeben wurden, was zu erheblichen Defiziten führte, die nicht mehr aufgefangen werden könnten. Die Kostensteigerungen« hätten zu erheblichen Fehlbeträgen geführt. Für den Ausgleich gebe es Rechtsvorschriften, die der ZAV zu beachten habe und die nicht willkürlich einseitig außer Kraft gesetzt werden könnten.

Der Hauptkostenfaktor, der den ZAV über die Mitte dieses Jahrhunderts begleite, sei die Deponie Bastwald. Landkreis und ZAV hätten immer alle Vorgaben der Abfallpolitik des Bundes und des Landes erfüllt und eine eine hochmoderne Abfalldeponie gebaut. Dann sei die »katastrophale Vorgabe« gekommen, alle Deponien bis spätestens 2005 zu schließen. Seit 31. Mai ist die Deponie de facto für die meisten Abfälle geschlossen. Es gibt keine Einnahmen mehr, aber hohe Kosten. Der ZAV müsse alle mühsam aufgebauten Rückstellungen, die bis zu dieser Zeit zum Ausgleich der defizitären Abfallentsorgung genutzt wurden, als Sicherheit für die Nachsorge bereit stellen. Darüber hinaus seien bis 2017 jährlich 500 000 Euro zusätzlich aus Gebühreneinnahmen in die Rückstellung zu überführen.

Ein Kostenfaktor, der ab 2011 wegfällt, ist der Entsorgungspreis für Restabfall. Da die Deponie hierfür schon lange nicht mehr genutzt werden kann und darf, hatte sich der ZAV entschlossen, in Kooperation mit dem Nachbarkreis Wetterau eine mechanisch-biologische Restabfallbehandlung zu nutzen. Leider hat sich gezeigt, dass die Kosten hierfür sehr hoch sind. Ein dritter Kostenfaktor hänge mit der geringen Einwohnerdichte zusammen. Daneben habe sich heraus gestellt, das die korrekte Gebührenerfassung nicht immer erfolge, ganze Wohnblocks oder Eigentumsimmobilien nicht an die kommunale Entsorgung angeschlossen waren oder Grundstücke mit mehreren Haushalten nur eine statt zwei oder drei Gefäßen hatten. Abfallgefäße seien immer kleiner geworden, die Abfallmengen gleich geblieben und die »Fehlbefüllungen« blauer und gelber Tonnen gewachsen, so dass mittlerweile 25-30% aller Abfälle (3-4000 to jährlich) im Kreis andere Wege als den über die reguläre Sammlung nehmen: »Ein unhaltbarer Zustand«.

Jetzt sei der Zeitpunkt für eine Änderung günstig gewesen, da sowohl Sammelverträge als auch Entsorgungsverträge neu zu vergeben waren. Der ZAV habe erreicht, dass neue Verträge deutlich bessere Konditionen bieten. »Dabei war eine Voraussetzung die Umstellung auf das neue System«. Kostenreduktionen schlagen aber erst ab 2011 durch. In fast allen anderen Kreisen gebe es eine Mindestmengenvorgabe. Oft gebe es dort als Mindestgröße nur 120-Liter-Gefäße, was bei 14-tägiger Leerung bei einer Person zu 60 Litern, bei zwei Personen zu 30 und bei 3 Personen zu 20 Liter Nutzungsvolumen führt. Oft wwerde spätestens ab der 5. Person die 240-Liter-Tonne zugewiesen. In anderen Gebieten erhalte man 60 Liter pro Haushalt/Wohnung. In einem Nachbarkreis erhalte man für vier Personen eine 240-Liter-Tonne für Restabfall und ein 240-Liter-Tonne für Bioabfall, die im wöchentlichen Wechsel geleert werden, also 60 Liter pro Person und Woche. Auch der ZAV habe Mindestgefäßgrößen einführen müssen, »so dass auch hier spätestens bei fünf oder mehr Personen eigentlich eine 120- Liter-Tonne notwendig wäre.« Der Mietpreis der neuen Gefäße (mit Chip, der zehn Cent pro Jahr kostet) sei deutlich niedriger. Eine wichtige Änderung des neuen Systems sei der Abschied von der Gleichung Tonnengröße = Gebühr. Sofern der ZAV die Gefäßgröße halbiert hätte, würde sich an der Gebühr fast nichts ändern. Der Preis würde eher noch steigen.



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Artikel vom 27.08.2009 - 20.34 Uhr
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