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Mit Magenschmerzen fast Frontalcrash verursacht

Artikel vom 18.07.2010 - 19.55 Uhr

Mit Magenschmerzen fast Frontalcrash verursacht

Alsfeld/Kirtorf (jol). Das hätte übel ausgehen können - nur weil einer Autofahrerin so schlecht war, dass sie beim Überholen den Gegenverkehr übersehen hat.
Gegen Zahlung von 1000 Euro an eine soziale Einrichtung stellte die Amtsrichterin dieser Tage ein entsprechendes Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ein. Bereits mit Tränen in den Augen war die 43-jährige Täterin in den Gerichtssaal gekommen. Weinend bekundete sie »es tut mir so leid«. Das nahm ihr die Richterin ab, eine spürbare Strafe musste aber sein.

Die Arbeiterin hatte am 16. März bei Kirtorf mit ihrem Pkw den Wagen einer Fahrschule überholt. Das geschah vor einer Kurve und deshalb übersah sie einen entgegen kommenden Wagen, wie es die Anklage zusammenfasste. Nur durch die schnelle Reaktion des Fahrlehrers, der den Schul-Pkw beim Bremsen in den Graben lenkte, konnte ein Frontalcrash auf der schmalen Landstraße vermieden werden. Zweiter Fahrfehler: Die 43-Jährige hielt nicht an und beging Unfallflucht.

»Mir war nicht gut«, beteuerte die 43-Jährige. Über mehrere Wochen hinweg habe sie damals unter schlimmen Magenschmerzen gelitten und die Tabletten hätten nicht geholfen. Deshalb wollte die Arbeiterin möglichst schnell nach Hause, »ich hätte nicht fahren dürfen«, meinte sie vor Gericht.

Bei soviel gezeigter Reue mochte die Richterin die stattliche Arbeiterin nicht härter bestrafen, zumal ja niemand zu Schaden gekommen ist. Ein Fahrverbot wäre dem Delikt eigentlich angebracht, aber die 43-Jährige ist auf den Pkw angewiesen, um vom Dorf zu ihrer Arbeitsstelle in einer Fabrik in Stadtallendorf zu gelangen.

So einigten sich Richterin und Staatsanwältin auf eine Einstellung des Verfahrens, verbunden mit einer Geldauflage von 1000 Euro an eine soziale Einrichtung. Positiv fiel ins Gewicht, dass die 43-Jährige nicht vorbestraft ist, »deshalb wollen wir Ihnen den Kopf nicht abreißen«, tröstete die Richterin.

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Artikel vom 18.07.2010 - 19.55 Uhr
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