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Karlsruher Urteil über Rettungsschirm kann dauern

Artikel vom 11.07.2012 - 08.38 Uhr

Karlsruher Urteil über Rettungsschirm kann dauern

Karlsruhe (dpa) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren zur Euro-Rettung wird sich möglicherweise bis in den Herbst verzögern. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.
Wolfgang Schäuble beim Bundesverfassungsgericht
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Finanzminister Schäuble fürchtet unabsehbare Folgen, sollte der ESM gestoppt werden. Foto: Uli Deck
© dpa
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bat hingegen die Richter zum Ende der rund neunstündigen Sitzung um eine schnelle Entscheidung. «Die Nervosität der Märkte ist sehr groß», sagte er. «Die Bundesregierung möchte keinen Druck ausüben - doch es ist eine Frage von Wochen.»

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte zuvor Bedenken geäußert, eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren, die dann vor allem formal begründet werde, könnte ein falsches Signal aussenden: «Wir sehen doch alle die Schlagzeilen: Euro-Rettung durch Deutschland gestoppt.» Sinnvoll sei es deshalb, sich etwas mehr Zeit zu lassen und eine erste inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Dann wäre eine «sehr sorgfältige summarische Prüfung» der Maßnahmen möglich und nicht nur - wie sonst in Eilverfahren - eine Folgenabwägung. Als Zeitrahmen wurden drei Monate genannt.

Finanzminister Schäuble warnte eindringlich vor einem Stopp des ESM, der ursprünglich bereits zum 1. Juli aktiviert werden sollte. «Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden.» Es könnte zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann hält es hingegen für «höchst spekulativ», die Folgen einer weiteren Verzögerung abzuschätzen. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits «teilweise eingepreist». Andererseits biete «auch eine rasche Ratifizierung keine Gewähr, dass sich die Krise nicht mehr zuspitzt», sagte Weidmann.

Im Eilverfahren beschränkt sich die Prüfung des Gerichts in der Regel auf eine Folgenabwägung. Die Richter vergleichen, was schlimmer wäre: Wenn sie die Maßnahmen vorläufig stoppen, obwohl sie sich bei genauerer Prüfung als rechtmäßig erweisen - oder wenn die Regelungen wirksam werden, sich aber im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen. Eine Zustimmung zu den völkerrechtlichen Verträgen ließe sich jedenfalls nicht mehr rückgängig machen.



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Artikel vom 11.07.2012 - 08.38 Uhr
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Leserkommentare
(10.07.2012 15:34)
Lux
BVG-Euroretter?
BVG-Euroretter?
Es geht nicht um den Euro, der nur Zahlungsmittel ist. Übrigens konnte mir bis heute niemand beweisen, dass es unter Beibehaltung der einzelnen Währungen, bei uns DM, nicht zu dieser Krise gekommen wäre. Diese ist keine Folge des Euro, sondern das Ergebnis hemmungsloser Spekulationen der Banken, deren Deregulierung mit Thatcher in England begann. Die Politik sollte nicht mehr Banken retten, sondern an die Kandare nehmen. Die Banken müssen den Schaden selbst tragen.
Karlsruhe hat indessen nur darüber zu entscheiden, ob die Ratifizierung des ESM und des Fiskalpakts mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das BVG hat nicht politisch zu entscheiden, sondern muss frei entscheiden und damit dem Bürger gegenüber seine Verlässlichkeit und Unabhängigkeit demonstrieren.
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