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ACTA-Abkommen bringt Netzgemeinde auf Barrikaden

Artikel vom 07.02.2012 - 12.38 Uhr

ACTA-Abkommen bringt Netzgemeinde auf Barrikaden

Berlin (dpa) - Netzgemeinde gegen Regierungen: Um das internationale Handelsabkommen ACTA ist ein heftiger Konflikt entbrannt. In Deutschland war es lange ruhig um das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen), das im Januar von der EU unterzeichnet wurde.
Handelsabkommen ACTA
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Ein Demonstrant mit Guy-Fawkes-Maske gehört zu den Teilnehmern einer Demonstration gegen das Handelsabkommen ACTA in Stockholm. Foto: Fredrik Persson
© dpa
Jetzt aber mobilisieren die Gegner für Samstag zu Demonstrationen. Sie sehen in ACTA eine Gefahr für die Freiheit im Internet. Die Befürworter halten ACTA für wichtig, um Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen einzudämmen.

So behandelt Abschnitt 5 des Vertragswerks die «Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt». Jeder Unterzeichnerstaat habe in seinem eigenen Rechtsbereich für eine wirksame Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen. Internet-Provider sollen Daten wie die IP-Adresse herausrücken, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Inhaber von Urheberrechten können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen. Ferner sollen Maßnahmen gegen die Umgehung von Kopierschutztechniken ergriffen werden.

Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. Deutschland hatte ACTA bis Dienstag aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnet - was aber nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt in Kürze nachgeholt werden soll. In Polen und Tschechien wurde hingegen die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten vorerst ausgesetzt. «Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind», erklärte am Montag der tschechische Ministerpräsident Petr Necas.

Solche Bedenken werden in der Bundesregierung nicht geteilt. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer, betont Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Der auf IT-Recht spezialisierte Fachanwalt Thomas Stadler in Freising stimmt zu: «Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre.» Die aktuelle Diskussion werde vielfach unsachlich geführt. Dabei gebe es gute Gründe, gegen ACTA zu sein. So werde mit ACTA «eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung» zementiert, «die einseitig die Rechteinhaber begünstigt und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt». Nötig sei ein fairer Ausgleich der Interessen.



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Artikel vom 07.02.2012 - 12.38 Uhr
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