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Verfassungsgericht verlangt neue Hartz-IV-Sätze

Artikel vom 09.02.2010 - 17.40 Uhr

Verfassungsgericht verlangt neue Hartz-IV-Sätze

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.
Noch mehr Protest
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Mitglieder von Attac protestieren mit Transparenten vor der Urteilsverkündung zu den Hartz-IV-Regelsätzen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© dpa
Besonders für Kinder in Hartz- IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Die Bundesregierung sagte eine rasche Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze zu, ließ aber offen, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II nun generell höhere Leistungen erwarten können. Das Gericht hatte die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet.

Das Urteil vom Dienstag wurde allgemein begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige». Sie gehen davon aus, dass die Regelsätze steigen.

Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei intransparent und orientiere sich zu wenig an der Realität. Das Gericht forderte den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember zu einer Neuregelung auf.

Damit muss eine der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen. Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Hartz-IV- Empfänger können aber von sofort an einen besonderen Bedarf geltend machen, wenn dieser durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Ein Beispiel dafür wäre der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Allein durch diese Zahlungen für den besonderen Bedarf drohen dem ohnehin schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.

Besonders die rund 1,7 Millionen Kinder unter den mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Beziehern sollten nach dem Urteil bessergestellt werden. «Kinder sind keine kleinen Erwachsenen», monierten die Richter. Sie rügten auch, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind - etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein. Für jüngere Kinder sind derzeit 60 Prozent vom Regelsatz für Erwachsene und damit 215 Euro vorgesehen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) begrüßte das Urteil als Chance für Kinder. Der in der bisherigen Regelung vernachlässigte Bereich von Bildung und Schulbedarf müsse jetzt in den Vordergrund rücken. Familienministerin Kristina Köhler (CDU) sagte, die Regierung werde «schnellstmöglich» daran gehen, die Vorgaben umzusetzen.



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