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SPD stellt Bedingungen für Grundgesetzänderung

Artikel vom 08.02.2010 - 18.28 Uhr

SPD stellt Bedingungen für Grundgesetzänderung

Berlin (dpa) - Nach der überraschenden Lösung im unionsinternen Streit um die Jobcenter können Millionen Langzeitarbeitslose auf einen Fortbestand der Hartz-IV-Betreuung «aus einer Hand» hoffen. Die Union setzt für eine entsprechende Verfassungsänderung auf eine Verständigung mit der SPD.
Ursula von der Leyen
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Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: «Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen.»
© dpa
Die Sozialdemokraten zeigten sich am Montag grundsätzlich dazu bereit, stellten aber Bedingungen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die geplante Grundgesetz-Änderung rasch unter Dach und Fach bringen, mit der eine Zerschlagung der Jobcenter verhindert werden soll. Das SPD- Präsidium forderte, dass es keine Kürzungen bei der Arbeitsförderung geben dürfe. «Die im Gesetzentwurf der letzten Bundesregierung festgeschriebene Zahl der Vermittler ist für uns unabdingbar», hieß es in einer Stellungnahme. Für die SPD seien der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck wie auch SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier verhandlungsbereit, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles. Die Verfassungsänderung müsse allerdings alle notwendigen Gesetzesänderungen absichern.

Der Koalitionspartner FDP signalisierte bereits Zustimmung zum Vorhaben der Union, das nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Von der Leyen zeigte sich am Montag erleichtert darüber, dass in der Union alle Seiten zur Konfliktlösung aufeinander zugegangen seien. «Wir haben die Tür weit geöffnet, damit im Sinne der Langzeitarbeitslosen und mitten in der Wirtschaftskrise die nötigen Schritte zu einer Grundgesetzänderung möglich sind.» Bereits in dieser Woche will die Ministerin mit der SPD Lösungen sondieren und in den nächsten Tagen einen Textentwurf für eine Verfassungsänderung vorlegen. «Ich hoffe, dass wir zügig zum Ergebnis kommen.»

Die Einführung der Jobcenter beendete das jahrzehntelange Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Sie bieten Betreuung unter einem Dach an. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings 2007 die gemeinsam von der Bundesarbeitsagentur (BA) und den Kommunen betriebenen Jobcenter (Argen) als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt.

Von der Leyen, die Unions-Ministerpräsidenten und die Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten sich am Sonntag überraschend darauf geeinigt, mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetz-Änderung zum Erhalt der Jobcenter und zur Aufstockung der Zahl der so genannten Optionskommunen aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Städte und Landkreise, die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Alleinregie durchführen - ohne unmittelbaren Einfluss der Bundesagentur für Arbeit.



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