Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Nachrichten » Hessen »

Zwölf Jahre Freiheitsentzug für Bandenchef

Artikel vom 10.12.2009 - 21.00 Uhr

Zwölf Jahre Freiheitsentzug für Bandenchef

Gießen (ti). Die Siebte Große Strafkammer des Landgerichtes verurteilte den Chef einer Drogenbande am Donnerstag zu zwölf Jahren Haft. Außerdem ordnete sie die Unterbringung des gebürtigen Frankfurters, der in den vergangenen Jahren in Biebertal lebte, in eine Entziehungsanstalt nach fünfjährigem Vollzug sowie Sicherungsverwahrung an.
Gießen/Biebertal/Wölfersheim/Frankfurt (ti). Er hatte Lieferanten, Verteiler, Fahrer und Kassierer. Das kleine Unternehmen lief aus Sicht seines Chefs optimal. Dumm nur, dass es kein legales Geschäft war, das der 36-jährige R. im Mai 2007 aufzog. Bis Januar 2009 handelte er unerlaubt mit 253 Kilogramm Cannabis-Produkten, 69 Kilogramm Amphetaminen, einem Kilogramm Kokain und 54 000 Ecstasy-Tabletten. Sein Gewinn: knapp 600 000 Euro. Dieses Leben ist für den gebürtigen Frankfurter, der in den vergangenen Jahren in Biebertal lebte, nun zu Ende: Die Siebte Große Strafkammer des Gießener Landgerichtes verurteilte den Chef einer Drogenbande am Donnerstag zu zwölf Jahren Haft. Außerdem ordnete sie die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt nach fünfjährigem Vollzug sowie Sicherungsverwahrung an.

Bereits 2003 war der Angeklagte, der schon als Zwölfjähriger Drogen konsumiert hatte, ins Betäubungsmittelgeschäft eingestiegen. Nach einem Gefängnisaufenthalt dauerte es im Jahr 2007 nicht lange, und R. griff auf seine alten Kontakte zurück – ungeachtet seiner laufenden Bewährung. Er orderte Ware von seinen ehemaligen Lieferanten, überließ allerdings die »Kundenpflege« anderen. Gegen sieben Mitglieder einer Bande, als deren Kopf R. agierte, ergingen bereits Urteile des Landgerichtes. Seine Mitarbeiter übergaben den Stoff an die Konsumenten, sie trieben die Schulden für den Boss ein. R. selbst machte sich die Finger nicht schmutzig. Er verteilte die Rollen. Er zog die Fäden aus dem Hintergrund. Staatsanwältin Daniela Zahrt sprach von einer »absolut vorherrschenden Stellung« des Angeklagten innerhalb der Gruppe. Der Einzugsbereich dieses langfristig angelegten, organisierten Handels erstreckte sich von Frankfurt über die Wetterau (Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim) und Gießen bis nach Biebertal.

Mit dem lukrativen Geschäft ist es nun für lange Zeit vorbei. Für fünf Jahre muss R. hinter Gitter, anschließend wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Danach kommt er nicht unweigerlich auf freien Fuß. »Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung sind gegeben«, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Vom Angeklagten seien weitere Straftaten und damit eine »erhebliche Störung des Rechtsfriedens« zu erwarten. Will heißen: Vor einer Freilassung ist vom Gericht zu prüfen, ob R. weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Dass die Sicherungsverwahrung für den Angeklagten ein »Restrisiko« beinhalte, sei der Kammer bewusst, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Josef Schmidt in der Urteilsbegründung. Doch dies sei »aus unserer Sicht unausweichlich«. Der 36-Jährige habe es nun selbst in der Hand, einen Schlussstrich zu ziehen und die Chance der Entziehungsanstalt – dort wird nicht nur seine Sucht, sondern auch die von der Gutachterin attestierte anti-soziale Persönlichkeitsstörung therapiert – für sich zu nutzen.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 10.12.2009 - 21.00 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang