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Weiter Streit um neues Waldgesetz

Artikel vom 03.08.2012 - 18.29 Uhr

Weiter Streit um neues Waldgesetz

Frankfurt (dpa/lhe). Im Streit um das neue Waldgesetz in Hessen bekommen die Mountainbiker Gegenwind. »Wir wollen nicht überall freie Fahrt für Mountainbiker«, sagte BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall.

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Ein Mountainbiker fährt im Odenwald auf einem Waldweg eine Steigung hoch (Archivbild). Im Wald müssen nach Auffassung von zehn Verbänden alle Rücksicht nehmen – auch die Mountainbiker. »Auch künftig muss der Wald ein überwiegend ruhiger, störungsarmer Ort bleiben. Seine flächendeckende Beunruhigung muss vermieden werden«, heißt es in einer Resolution an die hessische Umweltministerin Puttrich, die am Freitag in Frankfurt veröffentlicht wurde. Foto: Frank Kleefeldt dpa/lhe
Sein Verband gehört zu insgesamt zehn Vereinigungen, die in einer Resolution Rücksicht in den Waldgebieten fordern. »Auch künftig muss der Wald ein überwiegend ruhiger, störungsarmer Ort bleiben. Seine flächendeckende Beunruhigung muss vermieden werden«, heißt es in dem Schreiben an die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU). Das Papier wurde am Freitag in Frankfurt veröffentlicht.

Zu den Unterstützern der Resolution gehören neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, der Wanderverband, der Waldbesitzer- und der Landesjagdverband sowie die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt. Hintergrund ist der Protest der Mountainbiker gegen das geplante neue hessische Waldgesetz, in dem sie eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Wald sehen. Künftig sollen sie die Waldeigentümer um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie abseits von breiten Wegen durch den Forst fahren wollen.

Das Papier zeige, dass es mehrere Sichtweisen gebe, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Er verwies auf die Anhörung aller beteiligten Interessengruppen, die noch bis zum 22. August Gelegenheit zur Stellungnahme hätten. Die Positionen würden für die endgültige Gesetzesfassung berücksichtigt. »Das Gesetz soll allen Belangen gerecht werden.«

Die Verbände sehen einen wachsenden Konflikt zwischen Mountainbikern und allen Formen der stillen Erholung. Deshalb seien verbindliche Regelungen nötig, um das Biken zu begrenzen. »Dabei muss der Grundsatz gelten, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nimmt«, heißt es in der Resolution. Traditionelle Fußpfade und schmale, speziell angelegte Wanderwege sollten nach Auffassung der Verbände ausschließlich zu Fuß begangen werden. Die Anlage spezieller Strecken für den Mountainbike-Sport könne eine Lösung sein.

Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) fürchtet dagegen eine deutliche Verschlechterung ihrer Freiheiten. Kreuz und quer durch den Wald fahren wollen sie nach eigenem Bekuncden nicht. Allerdings seien nun bestimmte Strecken ausgeschlossen. »Wir brauchen regionale Lenkung, und wir verschließen uns Lösungen nicht«, sagt DIMB-Vorsitzender Thomas Kleinjohann. Bisher offiziell ausgewiesene Mountainbike-Strecken seien aber wie im Odenwald völlig ungeeignet. Vorschläge der Biker seien nicht beachtet worden.



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Artikel vom 03.08.2012 - 18.29 Uhr
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Leserkommentare
(08.08.2012 15:03)
Leser
@bla
Der Entwurf des neuen Waldgesetzes will das Bundeswaldgesetz einschränken, indem er das Radfahren, Reiten und Befahren mit Rollstühlen auch auf allen Wegen verbietet, die nicht mit einem PKW befahrbar sind. Das Reiten und Mountainbikefahren im Wald abseits der Wege war auch vorher schon immer verboten. Dagegen wehrt sich also gar keiner. Es geht darum, dass man auf schmalen Wegen von 1-2 Metern nun generell nicht mehr Radfahren darf und dass man sich bei jeder Gruppenradfahrt eine schriftliche Genehmigung von den Waldbesitzern holen muss. Das bedeutet nämlich, dass man viele Wochen vorher eine Genehmigung beantragen muss, dabei die Route genau angeben muss und viel Verwaltungsaufwandt hat. Da kann man dann auch nicht bei schlechtem Wetter die Route ändern (z.B. verkürzen) oder ähnliches.
Die Problematik des geplanten Waldgesetzes wird deutlich, wenn man sich bewusst macht, dass gemeinsame Rad- und Fußwege an Straßen außerorts eine bauliche Mindestbreite von 1,50m haben müssen (lichte Breite von 2,00m nach der VWV-StVO) - also eine Breite, wo kein Kleinwagen drauf passt. Im Wald hingegen sollen nun Mindestbreiten von rund 2,50 Metern eingeführt werden, damit Radfahrer diese Wege nutzen dürfen. Da passt einfach etwas nicht zusammen, wenn man mal die Radfahrer auf schmale Wege zwingt und ihnen im Wald sagt, dass dies zu gefährlich sei.
Nebenbei: Ich besitze kein Mountainbike und fahre die schmalen Wege nur, wenn es sonst keinen alternativen Weg zu meinem Ziel gibt.
(07.08.2012 13:47)
bla
Danke, Sheldon,
laut Bundeswaldgesetz §13:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
Svenos geht es um das herumfahren im Wald mit seinem Mountainbike. Nicht zum Zweck der Erholung sondern wegen des "Fun-Factor".
Schade, dass sheldon nicht meinen ersten Kommentar bis zu Ende gelesen hat.
(07.08.2012 10:16)
sheldon
nachhilfe für bla
Nein, Svenos hat kein Verständnisproblem wenn ums Eigentum geht, Sie aber offensichtlich beim Wald. Der darf nämlich sehr wohl betreten werden, auch wenn er jemand anderem gehört. Und zwar ohne zu fragen.
(06.08.2012 19:52)
bla
@svenos: Eigentum ignorieren?
Wenn der Wald nicht mir gehört, muss ich fragen ob ich rein darf. Das ist nicht ironisch sondern Fakt!
Haben Radfahrer Verständnisprobleme wenn es um Eigentum geht?
(06.08.2012 11:59)
Svenos
@bla Guter Scherz!
Ich kann nur annehmen, dass ihr Kommentar ironisch gemeint ist, um den "Schwachsinn" des neuen Gesetzes aufzuzeigen. Wenn ja - sehr gelungen. Wenn nein - dann ist ihnen nicht zu helfen.
Das ist nämlich eine der vielen Schwachstellen des Entwurfs. Wie soll man wissen, wen ich um Erlaubnis fragen muss, wenn ich künftig mit ein paar Leuten eine gemeinsame Tour - zu Fuß oder mit dem Rad - unternehmen möchte. Hängen künftig Schilder im Wald mit der Handynummer des Waldbesitzers? Man kann auf dem Papier alle möglichen Rechte einräumen, wenn sie nachher nicht umsetzbar sind. Genau das ist beabsichtigt. Das Ministerium behauptet auch ständig, dass es künftig einfacher wird, spezielle MTB_Strecken mit den Eigentümern abzustimmen. Lachhaft! Die Biker wurden bisher ignoriert und das Gesetz wird daran mit Sicherheit nicht ändern. Außer dass sich die Waldbesitzer ihre Zustimmung zu einer Veranstaltung noch mehr versilbern lassen werden. Aber das realisieren die Leute erst, wenn mal ein Volkswandertag oder ähnliches nicht mehr stattfindet, weil ein Waldbesitzer den rechtlichen Rahmen ausschöpft.
(04.08.2012 11:12)
bla
Einfach vorher fragen
Es kann doch nicht so schwer sein, die Waldbesitzer zu fragen, ob mit dem Mountainbike oder Pferd der Wald durchquert werden darf. Wo ist da die Beschränkung der Freiheit?
Das Mountainbike durch den Wald schieben, oder das Pferd durch den Wald führen, geht doch ohne fragen.
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