Frankfurt (dpa/lhe). Im Streit um das neue Waldgesetz in Hessen bekommen die Mountainbiker Gegenwind. »Wir wollen nicht überall freie Fahrt für Mountainbiker«, sagte BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall.
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Die Problematik des geplanten Waldgesetzes wird deutlich, wenn man sich bewusst macht, dass gemeinsame Rad- und Fußwege an Straßen außerorts eine bauliche Mindestbreite von 1,50m haben müssen (lichte Breite von 2,00m nach der VWV-StVO) - also eine Breite, wo kein Kleinwagen drauf passt. Im Wald hingegen sollen nun Mindestbreiten von rund 2,50 Metern eingeführt werden, damit Radfahrer diese Wege nutzen dürfen. Da passt einfach etwas nicht zusammen, wenn man mal die Radfahrer auf schmale Wege zwingt und ihnen im Wald sagt, dass dies zu gefährlich sei.
Nebenbei: Ich besitze kein Mountainbike und fahre die schmalen Wege nur, wenn es sonst keinen alternativen Weg zu meinem Ziel gibt.