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Limburg: Sechs Jahre Haft für Griff in die Kirchenkasse

Artikel vom 12.03.2010 - 17.38 Uhr

Limburg: Sechs Jahre Haft für Griff in die Kirchenkasse

Limburg (dpa). Die Veruntreuung von Kirchengeldern in Millionenhöhe hat einem früheren Angestellten des katholischen Bistums Limburg sechs Jahre und drei Monate Haft eingetragen. Das Limburger Landgericht in befand den 55 Jahre alten Angeklagten am Freitag für schuldig, die Kirche von 2004 bis 2009 um insgesamt 2,7 Millionen Euro betrogen zu haben.
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Wegen Veruntreuung von Kirchengeldern in Millionenhöhe muss der frühere Leiter eines kirchlichen Rentamtes sechs Jahre und drei Monate in Haft.
Der Prozess gegen den bislang hoch angesehenen Leiter eines kirchlichen Rentamtes hatte in der Bischofsstadt großes Aufsehen erregt. Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst kündigte eine verbesserte Aufsicht über das Finanzwesens seines Bistums an. Der Staatsanwalt, der siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre plädiert.

»Der Angeklagte hat den Hals nicht voll bekommen können«, sagte der Vorsitzende Richter Josef Bill in seiner 40 Minuten dauernden Urteilsbegründung. Der Kirchenbedienstete habe mit den Veruntreuungen bereits 1983 begonnen. Diese Taten sind verjährt, doch das Bistum schätzt den Gesamtschaden auf 4,8 Millionen Euro. Strafverschärfend wertete Richter Bill die lange Dauer der Taten und die »erhebliche kriminelle Energie« des Angeklagten. »Man muss nur dreist genug sein, dann geht das auch«, sagte er.

Der Rentamtsleiter hatte über Jahre mehrmals in der Woche 7500 Euro bar vom Konto einer katholischen Kindertagesstätte abgehoben. Dabei gab er vor, es gehe um Rückzahlungen an die Stadt Limburg. Mit dem Geld leisteten sich der Angeklagte und seine Familie Häuser, teure Autos und Urlaube, die Zehntausende Euro kosteten. »Der Angeklagte hat in Saus und Braus gelebt«, sagte Bill.

Rentämter unterstützen Kircheneinrichtungen bei Finanzen und Verwaltung. Das übliche Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltung sei durch die »fatale Beziehung zu der sogenannten Chefbuchhalterin« ausgehebelt gewesen, befand der Richter. Der Rentamtsleiter, der sich vor Gericht als treu sorgenden Familienvater darstellte, hatte mit zwei seiner Angestellten ein Verhältnis gehabt. Ermittlungen wegen Beihilfe seien aber ergebnislos eingestellt worden, sagte der Staatsanwalt.

Aufgeflogen war der Betrug, als das Rentamt 2006 auf kaufmännische Buchführung umstellte und der Mittelabfluss deutlich wurde. Danach verliefen mehrere Prüfungen im Sande, bis das Bistum im Oktober 2009 Anzeige erstattete. Der Angeklagte habe der Kirche nicht nur finanziell geschadet, seine verbrecherische Tätigkeit habe »zu einem erheblichen Vertrauensverlust des Bistums« geführt, sagte Bischof Tebartz-van Elst.

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Artikel vom 12.03.2010 - 17.38 Uhr
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