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Gutachter: Balustrade fehlerhaft konstruiert

Artikel vom 22.07.2010 - 08.00 Uhr

Gutachter: Balustrade fehlerhaft konstruiert

Bad Nauheim (bk). »Falsch konzipiert und fehlerhaft installiert« - dies ist nach Auskunft von Reinhard Hübner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, die Kernaussage eines Gutachtens zur Konstruktion einer Balustrade auf dem Areal des Hotels Dolce. Ein Rohr des Geländers war am 19. Juni durchgebrochen, zwei Männer stürzten in die Tiefe, einer verstarb aufgrund schwerer Kopfverletzungen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung wurde eingeleitet.

Das Gutachten soll Aufschluss darüber geben, wer verantwortlich oder mitverantwortlich für das tragische Unglück ist. Ein 62-jähriger Zwingenberger, der Gast einer Hochzeitsfeier war, hatte sich auf die 40 Zentimeter Mauer am Platanenhof gestellt, um zu fotografieren. Dabei stützte er sich mit den Beinen am Geländer ab. Als er aufgrund des Defekts ins Wanken geriet, wollte ihm ein 58-jähriger Frankfurter zu Hilfe eilen. Beide Männer stürzten etwa zweieinhalb Meter tief auf eine Steinterrasse. Während der Frankfurter einen Tag später verstarb, hat sich der 62-Jährige weitgehend von den Folgen des Sturzes erholt.

Ermittelt wurde laut Hübner zunächst gegen die Leitung des Hotels und den Mann aus Zwingenberg, der den anderen Hochzeitsgast mit in die Tiefe gerissen hatte. »Aufgrund des Gutachtens könnte aber auch ein Handwerksbetrieb mit als Verursacher des Unglücks in Frage kommen«, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage. Nähere Informationen lägen allerdings noch nicht vor, von einer endgültigen Schuldzuweisung könne deshalb keine Rede sein. Bislang weiß die Staatsanwaltschaft beispielsweise nicht, wann und von wem Mauer und Balustrade errichtet worden waren. Das dürfte viele Jahre her sein und vermutlich in die Zeit zurückreichen, als sich das Hotel noch im Besitz des Staatsbades und damit des Landes Hessen befand.

Wie Hübner weiter erläuterte, hätte die Einfriedung nach Ansicht des Gutachters aus Sicherheitsgründen so konstruiert werden müssen, dass ein Übersteigen oder Drüberfallen ausgeschlossen werden kann.

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Artikel vom 22.07.2010 - 08.00 Uhr
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