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Behörde entzog im Vorjahr 180 Mal Gewerbe-Erlaubnis

Artikel vom 12.02.2010 - 19.17 Uhr

Behörde entzog im Vorjahr 180 Mal Gewerbe-Erlaubnis

Gießen (pm). Die Finanzkrise macht sich auch bei der Anzahl der Gewerbeverbote bemerkbar.
So hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen im Jahr 2009 auf Anregung öffentlicher Gläubiger (z.B. Finanzämter, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) 432 Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. In 180 Fällen wurden Gewerbeuntersagungen ausgesprochen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 16,5 Prozent. Insgesamt sind derzeit rund 730 Verwaltungsverfahren gegen mittelhessische Unternehmen anhängig. »Das RP muss gegen einen Gewerbetreibenden wegen sogenannter gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit einschreiten, wenn dieser seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt«, erklärt der Dezernatsleiter Dirk Becker. Man sei bemüht, in jedem Einzelfall mit den Unternehmern gemeinsam einen Ausweg aus der schwierigen finanziellen Situation zu finden. Vorrangiges Ziel sei, in der durch Finanz- und Wirtschaftkrise verursachten schwierigen Situation des Gewerbes in Deutschland überlebensfähige Betriebe zu erhalten und zu unterstützen. Auch wenn eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde, muss dies nicht das endgültige Ende einer gewerblichen Tätigkeit bedeuten. Vielmehr kann der Unternehmer nach Bereinigung der Unregelmäßigkeiten einen Antrag auf Wiedergestattung stellen. Ein solcher Antrag wurde in 2009 in 24 Fällen beim RP Gießen gestellt. In 22 Fällen konnte die erneute Gewerbeausübung gestattet werden.

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