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BGH hob Urteil zu Machetenangriff auf

Artikel vom 10.02.2010 - 18.20 Uhr

BGH hob Urteil zu Machetenangriff auf

Limburg/Karlsruhe (ddp). Der Prozess um einen Machetenangriff auf einen Taxifahrer in Limburg muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch eine Entscheidung des Landgerichts Limburg auf, das einen 71-Jährigen im Mai 2009 wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt hatte.
Das Urteil der Limburger Richter halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, es komme vielmehr eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht, hieß es in einer Mitteilung des BGH in Karlsruhe. Der Angeklagte war am 1. Oktober 2008 auf einen Taxifahrer mit einer Machete losgegangen, weil er sich durch dessen geparktes Auto behindert fühlte. Der Mann wurde bei der Attacke am Kopf verletzt und verlor einen Finger. Herbeieilende Kollegen des Taxifahrers konnten Schlimmeres verhindern.

Der 71-Jährige hatte sich zuvor mehrfach über parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite seines Hauses geärgert, obwohl eine objektive Beeinträchtigung nicht bestand. Am Tattag hatte der Rentner den Taxifahrer in der nahe gelegenen Taxi-Zentrale zunächst zur Rede gestellt und war kurz darauf mit der 70 Zentimeter langen Machete aus seinem Wohnzimmerschrank zurückgekehrt. Dann schlug er ohne Vorwarnung mehrfach auf sein Opfer ein.

Laut BGH hat das Gericht die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke nicht ausreichend widerlegt. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, die Tat des Angeklagten stelle durch die Vorgeschichte einen Akt der Selbstjustiz dar.

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