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20.08.2010 - 08.00 Uhr
356 Kinderpornos auf dem PC: »Habe keine pädophilen Neigungen«
Wöllstadt/Friedberg (gk). »Ich habe keine pädophilen Neigungen. Die Kinderpornos habe ich aus reiner Neugier auf meinen PC gezogen. Die Filme fand ich abstoßend. Heute verstehe ich selbst nicht mehr, warum ich das getan habe«, sagte der 49-jährige Angeklagte, bei dem die Polizei insgesamt 356 kinderpornografische Filmdateien fand.
Der Nieder-Wöllstädter zeigte sich am Donnerstag bei der Hauptverhandlung vor dem Friedberger Amtsgericht geständig und wurde zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Bei Durchsuchungen seiner Wohnung im September 2009 und Juni 2010 fand und beschlagnahmte die Polizei mehrere Hundert Kinderpornos. Nicht nur deren Herstellung und Verbreitung sind strafbar, auch ihr Besitz steht unter Strafe - in einer Höhe von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Es sei sehr einfach gewesen, an die Kinderpornos zu gelangen, warf der Angeklagte ein. Das wolle er aber nicht als Verharmlosung seiner Tat verstanden wissen. Richter Dr. Stüber erinnerte den Nieder-Wöllstädter daran, dass er vor fünf Jahren Nacktaufnahmen seiner damals 15-jährigen Nachbarin gemacht habe - was jedoch nicht strafbar sei, so lange das Material nicht vertrieben werde.
Staatsanwältin Daniela Trendelberend forderte in ihrem Plädoyer eine zehnmonatige Freiheitsstrafe - ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Außerdem solle der Angeklagte 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Richter Dr. Stüber schloss sich nach kurzer Verhandlungspause dem Antrag der Staatsanwältin an.
Schon der Besitz kinderpornografischen Materials sei als verwerflich anzusehen und stehe deshalb unter Strafe. Gegen den Angeklagten spreche, dass er die intensive öffentliche Diskussion zum Thema Kinderpornografie nicht verfolgt habe. Wer das große Leid der betroffenen Kinder kenne, die in aller Regel mit Drohungen und Gewalt zu den Aufnahmen gezwungen würden, müsse auch bereits den bloßen Besitz solchen Materials als zumindest indirekte Förderung von dessen Herstellung ansehen.
Für den nicht vorbestraften Angeklagten führte Richter Dr. Stüber ins Feld, dass er sofort geständig gewesen sei, freiwillig auf seinen Computer verzichtet habe und offenbar eine »gewisse Reue« zeige. Bei Nichteinhaltung der Bewährungsauflagen müsse der Angeklagte mit der Umwandlung seiner Bewährungs- in eine Haftstrafe rechnen. In einem kurzen Schlusswort nahm der 49-Jährige das Urteil an: »Das wird nicht wieder vorkommen.«