Nun wollte Dieter Schwarzhaupt mit seinem Juwel auch Spritztouren absolvieren. Das Beschaffen der nicht mehr vorhandenen Papieren und die Zulassung gestalteten sich schwierig. Schließlich hatte die 1930 zugelassene Bücker nie einen Tacho, einen Blinker oder ein Bremslicht gehabt. Doch aufgrund einer Bestimmung, die sich am Datum der Erstzulassung orientiert, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.
Schwarzhaupts Bücker gilt nicht als »History« oder Oldtimer, sondern als Veteran. Alle zwei Jahre wird sie in der Werkstatt Lisson problemlos vom TÜV abgenommen. Um die Geschwindigkeitsbeschränkungen inner- wie außerörtlich nicht zu überschreiten, hat Dieter Schwarzhaupt seiner »Lady« einen alten Fahrradtacho verordnet. »Das ist aber der einzige Stilbruch«, versichert Schwarzhaupt. (Foto/Repros: sto)