Zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind am Kindergarten in Staufenberg ein Anbau und im Kindergarten in Treis einige Umbaumaßnahmen vorgesehen. Die Kosten des Anbaues werden auf rund 350 000 Euro geschätzt. Dafür liegt ein Bewilligungsbescheid über 150 000 Euro vor, so dass die Stadt einen Eigenanteil von 200 000 Euro aufzubringen hat. Für die Umbauten in Treis ist ein Zuschuss von 22 500 Euro bewilligt. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Kosten von Sanierungsmaßnahmen bzw. Umbauten im Sanitär-/Waschbereich auf 25 000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 2500 Euro.
Im Mai vergangenen Jahres hatten die Stadtverordneten den Magistrat bzw. die Stadtverwaltung beauftragt, die entsprechenden Zuschussanträge zu stellen, denen entsprochen wurde. Nun wurde von der SPD/FDP-Koalition und den Freien Wählern (FW) gegen die Stimmen der CDU-Stadtverordnetenfraktion beschlossen, die Bau-, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen planen und ausführen zu lassen. Die Arbeiten in Treis sollen so schnell wie möglich begonnen nd in jedem Fall in diesem Jahr beendet werden.
In Staufenberg wird »gesplittet«. Ausgeführt werden soll die Planung des Anbaues, mit dem, um der Zuschussbewilligung zu entsprechen, laut Bürgermeister Münch in diesem Jahr unbedingt noch begonnen werden muss. Dafür sollen im Haushaltsplan dieses Jahres 100 000 Euro bereitgestellt werden. Für das Jahr 2011 ist vorgesehen, Ausgaben in Höhe von 250 000 Euro in den Haushalt aufzunehmen und die Errichtung des Anbaues zu beenden.
Die CDU-Fraktion hielt sich aus der Diskussion über die beabsichtigten Änderungen bzw. Verbesserungen weitgehend heraus und begründete ihre Ablehnung der Maßnahmen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren am Dienstagabend nicht, hatte sich aber bei früheren Gelegenheiten ziemlich grundsätzlich gegen die Betreuung von Kindern in diesem Alter und somit gegen die vom Land geforderte und geförderte Finanzierung ausgesprochen.
Zur Umsetzung des Investitionsprogramms »Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013« hatten die Bundesländer jeweils eigene Rechtsvorschriften bzw. Richtlinien erlassen. Die hessische Richtlinie war im März/April 2008 erlassen bzw. veröffentlicht worden. Von Bundesmitteln in Höhe von 2,15 Milliarden Euro entfallen auf Hessen 165 Millionen Euro. Vorgesehen ist, alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr - wie alle Kinder im Kindergartenalter - mit dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu versehen.