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05.03.2010 - 10.00 Uhr
Mit 1,72 Promille quer über den Friedhof - im Auto
Staufenberg/Gießen (ti). Eigentlich war er gerade im Begriff, seinen Führerschein zu machen. Die ersten Fahrstunden hatte der junge Mann hinter sich. Doch am Morgen des 16. August vergangen Jahres konnte er diese Absicht erst einmal an den Nagel hängen, und er wird noch ein halbes Jahr warten müssen, bis er sich wieder um eine Fahrerlaubnis bemühen darf.
Denn der aus einem Staufenberger Stadtteil stammende Auszubildende hatte nach einer durchzechten Nacht entschieden, mit dem Wagen seiner Mutter einen Kumpel aus Mainzlar nach Hause zu fahren. Dabei fehlten ihm nicht nur die dafür notwendigen Papiere: Er hatte mindestens 1,72 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein wurde der 18-Jährige gestern am Gießener Amtsgericht verurteilt.
300 Euro muss der Staufenberger an das AWOKinderzentrum zahlen, außerdem ein Verkehrsseminar und einen Freizeitarrest absolvieren. Vor Ablauf von weiteren sechs Monaten mit Beginn des gestrigen Tages wird er keinen Führerschein erhalten. Und das Ganze wegen eines kurzen Gedankens, der wenig später alles verändern sollte.
Gegen 9.30 Uhr kamen der 18-Jährige und sein Freund an jenem Augustmorgen von einer Party, hatten die Nacht durchgemacht und erheblich dem Alkohol - laut Angeklagtem Bier und Apfelwein - zugesprochen. Der Kumpel wohnte im Nachbarort, musste irgendwie nach Hause. Da kam man auf die glorreiche Idee, in ein Auto zu steigen. Die Wagenschlüssel wurden besorgt, und los ging es. Doch die Fahrt dauerte nicht lang: In der Ringstraße stand ein Auto im Weg. Beim Ausweichmanöver kam der Fahrer - laut Amtsanwältin Britta Schmitt mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs - nach links von der Fahrbahn ab, durchbrach die Buchsbaumbegrenzung zum Treiser Friedhof, überquerte diesen in Richtung Hohlstraße, wo er gegen zwei geparkte Autos fuhr und diese gegen eine Hauswand drückte. Vorher hatte er vier Grabstätten überfahren. Gesamtschaden: rund 14 000 Euro.
Mit der Anklage konfrontiert, räumte der angehende Konstruktionsmechaniker reumütig ein: »Es war so.« Ihm sei klar gewesen, dass er zu diesem Zeitpunkt noch keinen Führerschein besaß. Doch er habe sich gut gefühlt. »Es kam mir nicht so vor, dass ich so betrunken war.« Eine Fehlannahme mit gravierenden Folgen.
»Sie haben sich damit überhaupt keinen Gefallen getan«, waren sich Jugendrichterin Sabine Tremmel-Schön und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einig. Mal abgesehen von seiner Verurteilung, nimmt ihn die Versicherung in Regress, die den entstandenen Schaden bezahlt hat. Ganz zu schweigen davon, dass der Wagen seiner Mutter nach der Spritztour nur noch Schrottwert besaß. Und dabei hatte er Glück, dass nichts Schlimmeres passiert war.
Im Arrest soll er nun darüber nachdenken, wie viel er sich »durch diese Aktion verbockt« hat, und zu der Überzeugung gelangen, dass er sich künftig in ähnlichen Situationen anders verhält. Auch wenn er dadurch möglicherweise bei einem Freund in Ungnade fällt. Denn der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann kann sich in den Augen der Richterin »solche Sachen nicht mehr erlauben«.