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Nach Faustschlag: Opfer für immer taub

Artikel vom 26.08.2011 - 15.19 Uhr

Nach Faustschlag: Opfer für immer taub

Rockenberg/Friedberg (lk). Aus einem nichtigen Grund schlug der 17-jährige Simon B. (Name geändert, die Red.) im Oktober 2010 nach einer Disco-Party im Oppershofener Bürgerhaus zu. Ein Faustschlag mit Folgen: Sein Opfer, ein 20-Jähriger aus Nieder-Weisel, ist seither taub.

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Justitia
Nicht die erste Körperverletzung des 17-jährigen Drogenkonsumenten. Weil er im Januar zudem mit Ecstasy, Marihuana und anderen Drogen erwischt worden war, wurde er vom Friedberger Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Franzke gestern nicht nur der schweren Körperverletzung, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Das Urteil: Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – mit diversen Auflagen.

Simon B. saß gemeinsam mit vier Freunden auf der Anklagebank. Die jungen Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren waren der Körperverletzung und/oder der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt. Die Angeklagten, zwei Deutsche, zwei Türken und ein Kosovare, bestätigten größtenteils die Vorwürfe der Anklageschrift.

Im Oktober 2010 hatte das Quintett eine Disco-Party im Bürgerhaus besucht. Auf dem Heimweg im geliehenen Auto, die Angeklagten hatten gerade die Brücke in Richtung Steinfurther Straße überquert, schlug das spätere Opfer von außen gegen den Wagen, um die fünf Insassen – so stellte sich im Lauf der Verhandlung heraus – darauf hinzuweisen, dass sie das Licht nicht eingeschaltet hatten.

Einer der Angeklagten, ein 18-jähriger Butzbacher, stieg aus und schubste den Nieder-Weiseler, der ebenfalls auf dem Heimweg von der Party war. Auch der 17-jährige Simon B. war ausgestiegen. Er verpasste dem 20-Jährigen eine, der fiel zu Boden und blieb liegen. Anstatt zu helfen, fuhr das Quintett weiter in Richtung Butzbach. Ein Freund des Opfers wählte den Notruf. Der 20-Jährige wachte erst im Krankenhaus wieder auf. Er hatte nicht nur ein Schädel-Hirn-Trauma, sondern auch einen Schädelbasisbruch und Hirnblutungen. Das Schlimmste: Die Hörschnecke des linken Ohrs war gebrochen, die des rechten zertrümmert. Der junge Mann muss seither Hörgeräte tragen.

Dem Handschlag folgt ein Schubser

»Das hätte nie passieren dürfen«, äußerte sich der 18-jährige Angeklagte, der den Nieder-Weiseler geschubst hatte, und diesen sogar kennt. Noch auf der Disco habe man sich mit Handschlag begrüßt.

Er hatte sich, nachdem er von den Verletzungen des 20-Jährigen erfahren hatte, der Polizei gestellt. »Ich wollte das nicht«, betonte er wieder und wieder. Den Schlag von Simon B. wollte er nicht gesehen haben.



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Artikel vom 26.08.2011 - 15.19 Uhr
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