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Falschaussage: Geldstrafe für 22-jährigen Häftling

Artikel vom 01.08.2010 - 02.00 Uhr

Falschaussage: Geldstrafe für 22-jährigen Häftling

Rockenberg/Friedberg (lk). Den sexuellen Übergriff auf einen seiner Mithäftlinge in der Rockenberger Justizvollzugsanstalt hatte er als Augenzeuge miterlebt. Bei seiner polizeilichen Vernehmung machte Stefan G. (Name geändert, die Red.) wahrheitsgemäße Angaben über die Täter. Doch als es zum Prozess kam, log der 22-Jährige – zu Gunsten der Angeklagten.
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Bei seiner eigenen Verhandlung am Friedberger Amtsgericht gab er jetzt zu, falsch ausgesagt zu haben, woraufhin Richter Dr. Stüber den jungen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 8 Euro verurteilte. Stefan G. zeigte sich rundum geständig. Für Staatsanwältin Dr. Carina Heublein und Richter Stüber bestand daher kein Zweifel daran, dass der 22-Jährige im Mai des vergangenen Jahres bei einer Verhandlung am Gießener Landgericht bewusst falsch ausgesagt hatte.

»Gegenüber der Polizei haben Sie glasklare Angaben gemacht«, sagte Stüber, der vom Angeklagten wissen wollte, was ihn dazu bewogen hatte, die Aussage vor Gericht zu ändern. »Ich wollt’ den einen nicht belasten«, gab G. zähneknirschend zu. Zwar sei er nicht bedroht worden, aber »hätte ich ihn verraten, hätte es vielleicht Probleme gegeben«, meinte der junge Mann, der wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung im Rockenberger Gefängnis einsitzt und dort eine Ausbildung zum Schlosser absolviert. »Der Druck in der JVA bringt Zeugen zum Schweigen«, ergänzte sein Verteidiger, Dr. Andreas Bensch.

Richter Stüber wies darauf hin, dass es sich bei dem damaligen Vorfall nicht um eine Lapalie gehandelt habe. »Das Opfer war erheblichen Übergriffen ausgesetzt, und dann sagen Sie falsch aus«, konfrontierte er den Angeklagten. »Ich hab’ Scheiße gebaut und muss jetzt dafür gerade stehen«, antwortete der junge Mann. Beim Opfer habe er sich entschuldigt.

Stüber sprach auch die Zukunft des Angeklagten an, denn bei einer weiteren Freiheitsstrafe sei die Chance, noch in diesem Jahr seinen Gesellenbrief als Schlosser zu machen, vertan. »Das muss ich dann akzeptieren«, sagte Stefan G. Anschließend verlas der Richter zwei Berichte über den Angeklagten. Laut Aussagen einer JVA-Beschäftigten soll er sich während seiner Haftzeit sehr gut entwickelt haben. Das Bundeszentralregister von G. sprach hingegen nicht für dessen Anständigkeit: 13 Voreintragungen - darunter mehrere Körperverletzungen, Diebstähle und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz - hat er sei 2003 angehäuft.

»Seine falsche Aussage hat damals nicht zu einem Freispruch geführt«, berichtete Staatsanwältin Heublein, die sich für eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je acht Euro aussprach. Verteidiger Bensch schoss sich dieser Forderung an. »Es ist erschreckend, was alles in der JVA passiert«, betonte der Rechtsanwalt. Ihm sei sogar ein Fall bekannt, in dem einem Häftling ein Hakenkreuz auf den Rücken tätowiert worden sei - gegen dessen Willen.

Richter Stüber sprach Stefan G. schließlich der falschen uneidlichen Aussage schuldig. Im Strafmaß folgte er der Forderung der Staatsanwaltschaft. Abschließend wandte er sich an den Angeklagten: »Noch können Sie die Kurve kriegen. Das ist in Ihrem eigenen Interesse.«

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