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Reiskirchener Grüne raten zum Widerspruch gegen Wassergebühren

Artikel vom 11.01.2010 - 11.00 Uhr

Reiskirchener Grüne raten zum Widerspruch gegen Wassergebühren

Reiskirchen (pm). Die Reiskirchener Grünen raten den Bürgern, gegen die erhöhten Wasser- und Abwasserbescheide Widerspruch einzulegen. Wie Gemeindevertreter Renz Hornischer mitteilte werde man auch eine Klage in Erwägung ziehen.
Ende Juni vergangenen Jahres hatten das Parlament mit großer Mehrheit beschlossen, die Gebühren um zusammen 1,19 Euro je Kubikmeter zu erhöhen. In den vergangenen Tagen haben die Reiskirchener ihre Gebührenbescheide erhalten. In der Regel seien erhebliche Nachzahlungen fällig und auch die Vorauszahlungen für 2010 seien meist höher, so Hornischer in einer Pressemitteilung.

Die Grünen meinen, dass die Gebühren zu hoch kalkuliert sind. Nachdem die Gemeindewerke in den vergangenen Jahren Verluste erwirtschaftet hätten, sei eine Erhöhung der Gebühren unvermeidlich gewesen – nicht jedoch in so hohem Maße. Nun entstünden in den kommenden Jahren kräftige Gewinne. In die Kostenkalkulation seien Zinsen für Anlagen eingeflossen, die bereits von den Gemeindewerken und somit von den Gebührenzahlern bezahlt worden seien.

Diese Eigenkapitalverzinsung mache für Wasser und Abwasser 0,67 Euro je Kubikmeter aus, heißt es weiter. Unverständlich sei die Mischkalkulation aus der kameralistischen und der kaufmännischen Buchführung. Laut der Satzung des Eigenbetriebs seien auch die nun entstehenden Gewinne unzulässig, denn im Paragraf eins stehe: »Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.«

»Was soll mit dem Geld passieren?«

Eine Verwendung des Geldes für andere Zwecke in der Gemeinde wie die Kindergärten sei ebenfalls nicht zulässig. Deshalb fragen sich die Grünen, was mit dem Geld passieren solle, schließlich seien alle anderen Aufwendungen der Gemeindewerke für Unterhaltung der Anlagen, Personal oder Investitionen in der Kalkulation an anderer Stelle schon enthalten. Eine schlüssige Antwort habe man nicht erhalten.

Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, könne gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – entweder schriftlich an die Gemeinde Reiskirchen oder mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro. Als Begründung reiche aus, dass man die Gebühren als zu hoch erachte, heißt es weiter. »Nach meinen Informationen haben nur diejenigen Bürger einen Rechtsanspruch auf die Erstattung zu viel gezahlter Gebühren, die dem Bescheid fristgerecht widersprochen haben. Der Glaube, dass andere Personen diese Angelegenheit schon regeln, reicht nicht aus«, erklärte Hornischer.

Da der Widerspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung habe, könnte es sinnvoll sein, gleichzeitig noch die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, um zu viel gezahlte Gebühren möglichst schnell zurück zu erhalten.

Sollten sich die Gemeinde und die Kommunalpolitiker »uneinsichtig« zeigen, suchen die Grünen noch Mitstreiter für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Hornischer verweist auf die Klage gegen die Enwag in Wetzlar. Allerdings hätten die Gemeindewerke Reiskirchen eine andere Rechtsform.

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Artikel vom 11.01.2010 - 11.00 Uhr
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