Ranstadt/Gießen
(kan). Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ist der 36-Jährige aus Ranstadt verurteilt worden, der im Sommer 2009 vor einer Polizeikontrolle geflüchtet war.
Supermarkt-Angestellter erbeuten mit Komplizen rund 17000 Euro. (Foto: dpa)
Zu dem dabei begangenen Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Unfallflucht flossen in die Verurteilung durch die Zweite Große Strafkammer des Gießener Landgerichts sechs Drogenverkäufe, zwei Fälle des Drogenbesitzes und weitere zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis ein.
Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwältin Daniela Zahrt und Verteidigerin Sibylle Becker. Ihm war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen, bei dem ein möglicher Strafrahmen abgesteckt worden war, an dessen unterer Grenze am Ende das Urteil lag. Zwei Zeugen, die für den zweiten Verhandlungstag am Freitag geladen waren, sind nicht erschienen. Darunter auch die Hauptbelastungszeugin in den nicht bewiesenen Fällen des Drogenhandels, die sich schon zum Prozessauftakt entschuldigen ließ.
Der 36-Jährige hat in seiner zwanzigjährigen Drogenkarriere schon etliche Vorstrafen angesammelt. Nicht selten war er auch ohne Führerschein unterwegs. »Diese Ignoranz der Rechtsordnung zieht sich durch Ihr Strafregister wie ein roter Faden«, sagte die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze. Deshalb wurde gegen ihn nun eine dreijährige Führerscheinsperre verhängt.
Auch Anfang Juli 2009 war er wieder ohne Fahrerlaubnis auf der Straße. Als die Polizisten, die in seinem Auto Drogen vermuteten, ihn und seinen Beifahrer anhalten wollten, habe er sie für Geldeintreiber gehalten, hatte er der Kammer berichtet. Deshalb setzte er erst einige Meter zurück, fuhr dann an den Beamten vorbei und stieß gegen ein geparktes Auto, um einem zweiten, gerade anfahrenden Polizeiauto auszuweichen. Anschließend prallte er gegen ein Verkehrsschild und setzte seine Flucht zu Fuß fort. »Es war heller Tag und ein belebtes Gelände«, machte die Richterin deutlich. »Da kann Gott weiß was passieren.«
Weil der Angeklagte kurz vor seiner Flucht Heroin gespritzt hatte und unter dem Einfluss des Rauschmittels stand, nahm die Kammer verminderte Schuldfähigkeit an. Dazu hatte auch der psychiatrische Sachverständige Dr. Jens Ulferts geraten. Eine Unterbringung in einer Entzugsklinik hielt er nicht für sinnvoll, weil es »keine positive Therapieaussicht« gebe. Schon einmal hatte der Angeklagte eine solche Therapie abgebrochen. Das Substitutionsprogramm, an dem der 36-Jährige derzeit teilnimmt, müsse aber »unbedingt weitergeführt werden«. Sonst werde er sicher wieder versuchen, auch in der Justizvollzugsanstalt an Drogen zu kommen. Ein solches Delikt wirft ihm die Staatsanwaltschaft nämlich auch vor, darüber wird ab nächster Woche vor dem Landgericht verhandelt.