Bürgermeister Hillgärtner sagte im Übrigen zu, beim RP eine Nachmessung zur Schallimmission der vier Altanlagen einzufordern. Im Falle einer festzustellenden Überschreitung der gesetzlichen Höchstwerte müsste der Betreiber für Abhilfe sorgen. Wäre dies nicht machbar, könne die Betriebserlaubnis erlöschen. - Planer Müller will dem Ortsbeirat Rüddingshausen alle Unterlagen nebst Planskizzen zur Verfügung stellen. Damit die Gemeinde Rabenau auch von den Neuanlagen profitiert, hat Hillgärtner einen Wegenutzungsvertrag mit dem Investor ausgehandelt. Weitere rund 48 000 Euro erhalte die Gemeinde als Ausgleichsmaßnahme.
Alle Windradstandorte lägen auf privatem Grund, die Gemeinde stehe zurzeit in Verhandlungen, eines dieser Grundstücke zu erwerben. Für die Neuanlagen muss der Investor wegen der Höhenaufstockung eine Änderungsgenehmigung beim RP beantragen. Damit verbunden wäre auch ein neuer Flächennutzungsplan, der jedenfalls vorerst verhindern soll, dass nach den sieben Windanlagen irgendwann künftig weitere gebaut werden. Hillgärtner pflichtete dem aus Sicht der Gemeinde bei, wollte aber nicht seine Hand ins Feuer legen. Wenn in vielleicht 15 Jaren die allgemeine Gesetzeslage sich verändere, sei ein Weiterbau nicht völlig auszuschließen.
Ortsvorsteher Ewald Thomas versprach wachsam zu bleiben. Damit, »anders bei den bestehenden Windrädern«, ausgehandelte Vorgaben von Behördenseite nicht ignoriert würden.