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10.07.2008 - 23.00 Uhr
13 Jahre Haft für den Pädophilen aus Londorf
Rabenau/Gießen (gl). Ernst P. aus Londorf wurde gestern am Gießener Landgericht wegen Kindesmissbrauchs in 139 Fällen sowie des Besitzes von kinderpornografischem Material zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der 47-Jährige hatte gestanden, sich in den Jahren 1991 bis 2007 an insgesamt 25 Kindern im Alter von zwei bis zwölf Jahren vergangen und seine Taten in 74 Fällen gefilmt zu haben. Angeklagt waren zudem 27 besonders schwere Fälle von sexuellem Missbrauch - begangen an Kindern, die sich der pensionierte Postfahrer in seinem Bekanntenkreis gesucht hatte. »Das ist ein Fall von bislang nicht bekanntem Ausmaß in der Region«, hatte Staatsanwältin Christina Kreis beim Prozessauftakt formuliert, und Richterin Gertraud Brühl betonte in ihrer Urteilsbegündung: »Das übersteigt den Unrechtsgehalt aller bisher hier anhängigen Jugendschutzsachen.« Entsprechend groß war das Medienaufgebot am gestrigen letzten Verhandlungstag. Ein Großteil der insgesamt vier Verhandlungstage inklusive der Aussage des psychiatrischen Gutachters hatte - auch zum Schutz der Opfer - unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Ein Teil der betroffenen Familien war gestern im Gericht zugegen, einige - darunter Missbrauchsopfer - stellten sich den diversen Fernsehsendern für Interviews zur Verfügung.
Dem ledigen Ernst P., der bis zu seiner Verhaftung Ende 2007 noch im elterlichen Haushalt in Londorf gelebt hatte, wurde vom psychiatrischen Gutachter attestiert, er sei ein Kernpädophiler und Hangtäter. Der Drang, sich Jungen und Mädchen zu nähern, bestimmte sein Leben. Geld und Zeit dazu hatte der Frühpensionär offenbar genug, und mit seinen Hobbys Modellbau, Fotografie und CB-Funk gelang es ihm, sich für Kinder interessant zu machen. Das eigene Wohnmobil, in dem die Kinder auch schon einmal übernachten durften, tat ein Übriges dazu. »Onkel Ernstie«, wie ihn die Kinder nannten, wurde zum »Faszinosum für Kinder«, wie es die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer formulierte. Stereotyp habe er fast spielerisch ausgetestet, wie weit er bei den einzelnen Kindern gehen konnte und den Eindruck von Normalität dieser alles andere als normalen Kontakte vermittelt.
Folglich groß war die Bandbreite der Taten, die vor Gericht verhandelt wurden. Körperliche Gewalt wurde dabei nicht ausgeübt. Kamen die Jungen und Mädchen in die Pubertät, verlor der heute 47-jährige, der als 15-Jähriger erste sexuelle Erlebnisse mit einem damals elfjährigen Jungen hatte und zu Frauen nie mehr als eine kumpelhafte Beziehung aufbauen konnte, das Interesse an ihnen.
Angesichts der »fest eingewurzelten Neigungen« des Angeklagten, der Tat- und Opferfülle und des langen Zeitraums, in dem Ernst P. die Kinder zum Teil über Jahre hinweg missbrauchte, hatte sich die Staatsanwältin für ein Strafmaß von 13 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Der Kernpädophile habe einen Hang zu »erheblichen Straftaten« und eine derzeit hohe Rückfallwahrscheinlichkeit.
Die Vertreterin der Nebenkläger - es handelt sich dabei nur um einige wenige der zahlreichen Opfer - machte vor Gericht geltend, welch großen emotionalen Schaden Ernst P. mit dem Missbrauch nicht nur den Kindern, sondern auch ihren Eltern zugefügt habe. Die Eltern hatten sich von der offenbar großen Wirkung des Angeklagten auf Kinder täuschen lassen. Immer wieder durfte Ernst P. die Jungen und Mädchen mit ins Schwimmbad nehmen, wo er sich dann in den Umkleidekabinen an ihnen verging. Er passte auf die Kleinen auf, wenn ihre Eltern verhindert waren, und war in drei Fällen sogar der Patenonkel.
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