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Sexuelle Nötigung fast tödlich

Artikel vom 10.11.2009 - 23.20 Uhr

Sexuelle Nötigung fast tödlich

Gießen/Pohlheim (ti). Seit Monaten hatte es in seiner Partnerschaft keine Intimitäten mehr gegeben, immer wieder führte dies zum Streit zwischen dem 24-Jährigen und seiner neun Jahre älteren Freundin. Er bettelte um Sex, wurde aber nicht erhört. Von seinem Trieb gesteuert, versuchte sich der Hilfsarbeiter am frühen Morgen des 12. April mit Gewalt zu holen, was ihm so lang verwehrt worden war.
Gegen 5.20 Uhr am Ostersonntag - stundenlange Auseinandersetzungen waren vorausgegangen - warf er die Frau in ihrer Pohlheimer Wohnung aufs Bett, hielt ihr mit der einen Hand den Mund zu und drückte ihr die andere so stark auf den Hals, dass die Angestellte noch drei Tage danach nicht sprechen konnte. Ihre Fingernägel in seinem Oberkörper und das Ende seines angeblichen Blackouts verhinderten, dass es zum Äußersten kam. Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung wurde der Gießener am Dienstag von einem Schöffengericht am Gießener Amtsgericht zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Glücklicherweise - denn das Leben der Frau »stand bös’ auf der Kippe«, wie es hieß.

Sachverständige Dr. Gabriele Lasczkowski sprach von einer »massiven Krafteinwirkung gegen den Kehlkopf«, die auf hohes Aggressionspotential des Angeklagten hinweise. Es sei ein Angriff gegen das Leben gewesen. Er könne »froh sein, dass dieser nicht tödlich verlaufen ist«. Lasczkowski: »Da hätte nicht mehr viel gefehlt.« Aufgrund der Blutalkoholkonzentration des jungen Mannes - zum Tatzeitpunkt etwa 1,4 Promille - schloss sie aber nicht aus, »dass die Hemmungsfähigkeit hier in erheblicher Weise beeinträchtigt gewesen sein könnte«.

Die Geschädigte sprach im Zeugenstand unter Tränen von »panischer Angst«, die sie bei dem Übergriff empfunden habe. Sie schaffte es kaum, das Geschehene in Worte zu fassen, weshalb der Vorsitzende Richter Wolfgang Hendricks auszugsweise ihre polizeiliche Aussage verlas, die von ihr bestätigt wurde. Anfangs sei die Beziehung zu dem Angeklagten sehr harmonisch verlaufen, dann habe es immer mehr Streit gegeben. Grund: der fehlende Sex. »Je mehr er das verlangte, desto mehr zog ich mich zurück«, hatte das Opfer bei den Beamten zu Protokoll gegeben. Noch heute sei sie geschockt, »Ich hätte nie damit gerechnet, dass er so austicken kann«, sagte sie vor Gericht. Nach einigen Monaten Funkstille habe sie nun wieder Kontakt zu ihrem Ex-Partner und seine Entschuldigung angenommen. »Ich weiß, dass er es zutiefst bereut.«

Mit Bedauern gestand dieser die Tat: »Ich schäme mich für das, was passiert ist. Es tut mir wahnsinnig leid, was ich ihr angetan habe.« Erklären könne er sich den Übergriff bis heute nicht, sprach von »einer Art Blackout« an jenem Morgen. In dem Moment, in dem er sein Tun bemerkt habe, habe er von seiner Freundin abgelassen. »Ich würde ihr niemals etwas antun«, versicherte der Gießener, der kaum glauben konnte, dass er »anscheinend drauf und dran war, meine Freundin zu vergewaltigen«.

Einen minderschweren Fall, wie vom Verteidiger des 24-Jährigen ins Spiel gebracht, konnte das Gericht nicht erkennen. »Das war einfach zu heftig«, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die 33-Jährige leide noch heute an den Folgen dieses Morgens, »das geht mit einer Entschuldigung nicht weg«.

Er könne froh sein, dass die Pohlheimerin bei dieser Aktion nicht das Leben verloren habe. Hendricks: »Sie haben großes Glück gehabt.«

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Artikel vom 10.11.2009 - 23.20 Uhr
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