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11.03.2010 - 02.00 Uhr
Pohlheimer des versuchten Mordes schuldig
Pohlheim/Gießen (ti). Weil er auf einer Party in einem Anfall von Rache einen Bekannten mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte, wurde ein 27-jähriger Pohlheimer am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Die Fünfte Große Strafkammer des Gießener Landgerichtes sah es als erwiesen an, dass er in der Nacht zum 23. August vergangen Jahres die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausgenutzt und versucht hatte, den 25-Jährigen auf heimtückische Art und Weise zu töten.
Den Angaben des Angeklagten, der die Attacke während des Prozesses als Notwehr dargestellt hatte (wir berichteten mehrfach), konnte die Kammer nicht folgen. Wer mit einem Messer andere angreife und in lebenswichtige Organe steche, der »nimmt in Kauf, dass der andere stirbt«, so der Vorsitzende Bruno Demel in der Urteilsbegründung. Zudem sei es nicht nachvollziehbar, wenn jemand mit einem Messer zu einem Klärungsgespräch auftauche. Der 27-Jährige hatte während der Feier von seinem späteren Opfer unvermittelt eine Kopfnuss einstecken müssen, war dann des Geländes verwiesen worden - und später mit dem Messer zurückgekehrt, um, seinen Angaben zufolge, den Kontrahenten zur Rede zu stellen. Das Verhalten deutet nach Ansicht des Gerichtes aber vielmehr daraufhin, dass »das passiert, was hier geschehen ist«. Der 25-Jährige hätte weder damit rechnen müssen, dass sein Widersacher wiederkommt, noch dass er in diesem Fall Opfer einer Messerattacke werden würde. Demel: »Die Möglichkeit der Verteidigung besteht in dieser Situation nicht mehr.«
Staatsanwalt Alexander Hahn hatte in seinem Plädoyer siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Ramazan Schmidt zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden Behandlung. Er hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.