Artikel vom
01.09.2010 - 15.00 Uhr
Landrätin nimmt zu Hubrettungsfahrzeug Stellung
Pohlheim (pm). »In den vergangenen Tagen waren in verschiedenen heimischen Medien Texte zum Thema ›Hubrettungsfahrzeug‹ aus verschiedenen Blickwinkeln zu lesen. Diese Veröffentlichungen nimmt Landrätin Anita Schneider als Dezernentin für den Rettungsdienst zum Anlass, einige Richtigstellungen zu veröffentlichen«, heißt es in einer Mitteilung aus dem Kreisausschuss.
Der Tenor ihrer Stellungnahme lautet demnach: »Es wurde im Landkreis keine Lex Pohlheim geprüft, sondern lediglich Fragen des überörtlichen Brandschutzes erörtert.« Die Situation zum Hubrettungsfahrzeug in Pohlheim sei, so präzisierte Schneider, nicht aus Pohlheimer Sicht bewertet worden.
Kreis-Brandinspektor (KBI) Mario Binsch, der als Beamter des Landkreises seine Aufgaben überparteiisch wahrnimmt, habe dazu eine interne Stellungnahme zum überörtlichen Bedarf eines solchen Fahrzeuges aus fachlicher feuerwehrtechnischer Sicht der Kreisverwaltung vorgelegt. Diese Darlegung sei danach Grundlage einer internen Erörterung im hauptamtlichen Kreisausschuss gewesen. »Dass diese Ausarbeitung, die einer internen Abstimmung dienen sollte, von der Kreiskoalition presseöffentlich verworfen wurde, ist schade, aber zu akzeptieren«, so Schneider. Festzustellen bleibe weiterhin, dass es im Ergebnis eine breite Zustimmung der Koalition zu den grundsätzlichen und fachlichen Überlegungen des KBI, die Einsatzfähigkeit der heimischen Wehren um ein zentrales Teleskopgelenkmastfahrzeug zu verstärken, gebe.
Es sei die Koalition, die jetzt dazu anmerke, dass aus Sicht des Landkreises noch einige grundsätzliche Fragen geklärt werden müssten - »jedoch nicht, wie in den Artikeln wiedergegeben, die des Kreisbrandinspektors«, heißt es in der Mitteilung. Weiterhin müsse angemerkt werden, dass die Bewertung von KBI Binsch aus Sicht eines überörtlichen Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) des Landkreises gegeben worden sei und nicht - wie seinerseits notwendig - zum örtlichen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Pohlheim. Deshalb könne man hier auch keinen Widerspruch zur Stellungnahme des damaligen amtierenden KBI sehen.
»Weitere Entscheidungen über Bezuschussung erst nach Verabschiedung eines BEP«
»Die Prüfung des Landkreises bezog sich allein auf die Frage, ob es einen überörtlichen Bedarf gibt beziehungsweise ein überörtlicher Brandschutzcharakter besteht und vor diesem Hintergrund eine finanzielle Beteiligung möglich ist. Schneider hätte sich hierzu eine unaufgeregtere Diskussion gewünscht. Denn es ist durchaus nachvollziehbar, wenn man hierzu noch Gesprächsbedarf habe und eine breitere Erörterung auch mit den Kreiskommunen gewünscht werde«, heißt es in der Mitteilung. »Aus dieser Diskussion nehme ich mit«, so Schneider, »dass weitere Entscheidungen über Bezuschussungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe erst nach der Verabschiedung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes des Landkreises erfolgen werden können.«