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Emittlungen gegen Pohlheimer Magistrat gründlichst

Artikel vom 30.06.2010 - 02.00 Uhr

Emittlungen gegen Pohlheimer Magistrat gründlichst

Pohlheim (hjp). In Sachen Strafanzeige gegen den Pohlheimer Magistrat mit Bürgermeister Karl-Heinz Schäfer (SPD) an der Spitze wegen möglicher Untreue beim Verkauf von Grundstücken im Gebiet »Gehmännchesbaum« in Pohlheims »Neuer Mitte« an einen Investor hat es offenbar keine »aktive Anzeige« durch Stadtverordnete gegeben.
Nach Recherchen der »Allgemeinen« haben dagegen Stadtverordnete die Unterlagen des Akteneinsichtausschusses der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich ihrerseits daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. »Ich hätte mir gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft schon früher tätig geworden wäre,« sagte Horst Schlesinger (CDU), Vorsitzender des Akteneinsichtausschusses, auf Anfrage der »Allgemeinen«. Gründe für die Aufnahme von Ermittlungen habe es allein durch die Presseberichterstattung schon genug gegeben.

Gleichzeitig bedauerte Schlesinger, dass das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren zu diesem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit gelangt sei: »Andernfalls hätten zum Beispiel bei einer möglichen Einstellung des Verfahrens weder der Bürgermeister noch die Stadt Pohlheim Schaden getragen,« so Schlesinger. Unter anderem er (Horst Schlesinger) sei von der Staatsanwaltschaft zu dem Sachverhalt gehört worden, sagte der CDU-Stadtverordnete, wollte aber keine weiteren Auskünfte zum Inhalt dieses Gespräches geben. Schlesinger bedauerte gleichzeitig, dass dem Kreis als Kommunalaufsicht derzeit keine Beurteilung der Vorgänge um den Verkauf von Grundstücken im Gebiet »Gehmännchesbaum« möglich ist.

Landrätin Schneider: »Verfahren müsste vor Verwaltungsgericht geklärt werden«

»Bürgermeister Karl-Heinz Schäfer hat gegen die Prüfung des Unterlagen durch den Kreis Widerspruch eingelegt und nach Zurückweisung dessen durch Pohlheims Stadtverordnetenversammlung deren Beschluss beanstandet,« sagte Landrätin Anita Schneider auf Anfrage der AZ. Damit sei ein Verfahren in Gang gesetzt worden, dass nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Kommunalaufsicht falle, sondern vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden müsse.

Abgesehen von den durch die Staatsanwaltschaft aufgenommenen Ermittlungen hat die Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung innerhalb eines Jahres Zeit, gegen die Beanstandung zu klagen, um den Weg für eine Prüfung des Vorgangs durch die Kommunalaufsicht zu ebnen. »Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, werden wir das notwendige Prozedere in der Stadtverordnetenversammlung in Gang setzen,« kündigte Horst Schlesinger am Dienstag auf weitere Anfrage der »Allgemeinen« an.

(js). Die AZ« sprach am Dienstag auch mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Reinhard Hübner. Wie er sagte, sei noch nicht abzusehen, wie lange dieses Ermittlungsverfahren dauern werde. Dies auch, weil die Staatsanwaltschaft sehr gründlich alle Unterlagen einsehen werde, um zu einem objektiven Ergebnis zu kommen.

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