Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Ortenberg »

»Der Nette-Onkel-Trick hat funktioniert«

Artikel vom 29.06.2009 - 12.43 Uhr

»Der Nette-Onkel-Trick hat funktioniert«

Ortenberg (ko). Acht Verhandlungstage waren erforderlich, um die Unschuld oder Schuld eines 66-jährigen Ortenbergers festzustellen. Letzteres war der Fall: »Wir sind von der Schuld des Angeklagten überzeugt«, erklärte Richterin Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen bei der Urteilsverkündung. Eine Überzeugung, die dazu führt, dass der wegen Missbrauchs eines Kindes in mindestens vier Fällen angeklagte Ortenberger für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss.
Lupe - Artikelbild vergrössern
Ortenberg (ko). Insgesamt acht Verhandlungstage waren erforderlich, um die Unschuld oder Schuld eines 66-jährigen Ortenbergers festzustellen. Letzteres war der Fall: »Wir sind von der Schuld des Angeklagten überzeugt«, erklärte die Vorsitzende Richterin, Gertraud Brühl, der ersten Strafkammer des Landgerichts Gießen bei ihrer Urteilsverkündung. Eine Überzeugung, die dazu führt, dass der wegen Missbrauchs eines Kindes in mindestens vier Fällen angeklagte Ortenberger für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss.



Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Vater von vier Kindern die damals beste Freundin seiner Tochter zwischen Juni 1984 und August 1990 mehrfach sexuell missbraucht hat. Während der 66-Jährige - wie auch seine beiden Stieftöchter - vor Gericht angegeben hatte, er habe lediglich stets ein großes Herz für die Kinder aus der Umgebung gehabt, sah Staatsanwalt Sven Schönborn die Sache anders: »Der Nette-Onkel-Trick hat funktioniert«, umschrieb er die Taten. Schönborn hatte nach seinen umfangreichen Ausführungen, in denen er beispielhaft die Schuld des Angeklagten darzulegen versuchte, eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. Allerdings waren in seiner Forderung fünf Taten berücksichtigt. Schönborn wirft dem Ortenberger vor, er habe bei einem Missbrauchsfall den Intimbereich des damals vierjährigen Mädchens berührt. Da der exakte Termin dieser Tat aber nicht im Rahmen der acht Verhandlungstage dauernden Beweisaufnahme spezifiziert werden konnte, durfte er bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden. Es sei möglich, dass die Tat vor dem 29. Juni 1984 passierte und somit verjährt sei, so die Erklärung.

Schönborn und auch Rechtsanwalt Rolf Kärcher, der das heute 29-jährige Opfer in ihrer Funktion als Nebenklägerin vertrat, sind von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Die Aussagen der Geschädigten sowie die weiterer Zeugen - darunter zwei Frauen, die vor Gericht berichteten, vor Jahrzehnten ebenfalls von dem Angeklagten sexuell missbraucht worden zu sein - seien als glaubwürdig zu beurteilen.

In seinen kurzen Ausführungen kam Kärcher, der sich im Wesentlichen dem Plädoyer des Staatsanwalts anschloss, auf die zeitlichen Abläufe des Verfahrens zu sprechen: Vom Zeitpunkt der Anzeige durch die 29-Jährige bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens am Landgericht Gießen vergingen fast fünf Jahre. Jahre, die Schönborn neben der Zeit zwischen 1990 und 2005 bei seiner Strafmaßberechnung zugunsten des Angeklagten berücksichtigte. »Ein Umstand, der aber auch dazu führte, dass Erinnerungen an bestimmte Vorgänge nicht mehr so im Gedächtnis sind, wie es vielleicht von der einen oder anderen beteiligten Seite gewünscht wurde«, führte der Anwalt der Nebenklägerin aus.

Die von Kärcher angesprochenen fehlenden Erinnerungen wurden vom Verteidiger Jürgen Häller genutzt, um dem mutmaßlichen Opfer Unglaubwürdigkeit vorzuwerfen. Häller führte in seinem Plädoyer aus, dass er durchaus mit »dem Gedanken gespielt« habe, die Hauptbelastungszeugin auf ihren Gesundheitszustand überprüfen zu lassen. Der Rechtsanwalt machte gleich zu Beginn seines rund 40 Minuten dauernden Plädoyers deutlich, dass er für seinen Mandanten einen Freispruch fordert. Er glaube nicht, dass der Ortenberger die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat. Die Aussagen der drei Töchter des Angeklagten sowie die von zwei Ärzten wertete er als glaubwürdig. Deren Schilderungen seien der Beweis dafür, dass nicht sein Mandant, sondern - wenn überhaupt - ein anderer für die Taten verantwortlich ist. »Der Angeklagte ist unschuldig und nicht der böse Onkel von nebenan, wie ihn die Anklage darstellt.«

Für die Strafkammer hingegen stand nach eingehender Beratung fest, dass die Aussage der 29-Jährigen glaubhaft war. »Daher ist der Angeklagte der vorgeworfenen Straftaten schuldig und entsprechend zu verurteilen«, erklärte Richterin Brühl.

Der 66-Jährigen kann nun Revision gegen das Urteil einlegen. Für eine erneute Verhandlung müssten formelle Fehler im bisherigen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 29.06.2009 - 12.43 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang