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»Wie in einem schlechten Film«: Rollerfahrer rastet aus

Artikel vom 04.02.2012 - 16.00 Uhr

»Wie in einem schlechten Film«: Rollerfahrer rastet aus

Niddatal/Friedberg (sda). Weil er vor eineinhalb Jahren ohne Führerschein (aber unter dem Einfluss von Marihuana) mit einem Roller im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein soll, musste sich der 22-jährige Niddataler Christian L. (Name geändert die Red.) kürzlich vor dem Jugendschöffengericht in Friedberg verantworten.

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An einer Kreuzung habe er eine rote Ampel überfahren, so dass eine Frau mit ihrem Kinderwagen ausweichen musste und ein Autofahrer zu einer Vollbremsung gezwungen wurde, heißt es in der Anklageschrift. Als der Autofahrer den Rollerfahrer auf sein Verhalten angesprochen habe, habe L. ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst und schließlich mit dem Helm zugeschlagen. Das Opfer habe mehrere Wunden im Gesicht und am Kopf davongetragen.

L. war teilweise geständig: »Das war dumm von mir, und es tut mir heute sehr leid«, gestand er. Damals sei er sehr unzufrieden mit seinem Leben gewesen: »Ich hatte keine Arbeit und zu viel Zeit mit mir selbst.« Die rote Ampel aber will der junge Mann nicht überfahren haben. »Es wurde gerade gelb«, betonte er. Die Frau mit dem Kinderwagen sei bei Rot über die Fußgängerampel gelaufen. Der Autofahrer sei wütend geworden und habe ihn verfolgt. »Er hat während der Fahrt den Arm aus dem Fenster gestreckt und mich festgehalten«, schilderte der Angeklagte den Vorfall. Als er versucht habe zu bremsen, sei er mit seinem Roller gegen das Auto gekippt. Dann sei der Pkw-Fahrer ausgestiegen und habe ihn geschlagen: »Ich habe mich nur gewehrt«, erklärte der 22-Jährige. Nach einem kurzen Gerangel seien zwei Jogger vorbeigekommen, die versucht hätten, die beiden auseinanderzu bringen.

Der Autofahrer, erzählte die Geschichte anders: Er sei mit seiner Frau und seinem damals sechs Monate alten Sohn im Auto unterwegs gewesen, als er plötzlich stark abbremsen musste, da der Rollerfahrer bei Rot gefahren sei. L. habe ihm den Mittelfinger gezeigt. »Über so etwas ärgert man sich zwar, aber das passiert ja dauernd im Verkehr. Ich wollte einfach weiterfahren.« Dann aber sei der 22-Jährige plötzlich mitten auf der Straße vom Roller gestiegen und auf sein Auto zu gelaufen. Er habe die Fensterscheibe heruntergekurbelt, da habe der Rollerfahrer ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen, so der Autofahrer. »Ich war angeschnallt und hatte keine Chance.« Als es ihm schließlich gelungen sei, sich aus dem Auto zu befreien, habe er weitere gezielte Schläge mit dem Helm auf den Kopf bekommen. »Das Ganze war total verrückt, wie in einem schlechten Film«, erinnerte sich das Opfer. Auch für seine Frau und sein Kind sei es schwer gewesen, mit der Situation umzugehen. »Mein kleiner Sohn wollte danach nicht mehr ins Auto steigen.«

Auch die Frau mit dem Kinderwagen sagte vor Gericht aus: Die Fußgängerampel sei auf Grün umgesprungen, und sie wollte gerade auf die Straße treten, als der Roller angefahren kam. »Es ist nicht so knapp gewesen«, erzählte sie. Zwar habe sie bemerkt, dass der Autofahrer bremsen musste, sich jedoch nicht weiter für die Situation interessiert. Die Jogger bestätigten die Aussage der Frau: »Als wir angelaufen kamen, lag der Roller neben dem Auto, und der junge Mann hat hineingeschlagen«, berichtete einer. Die zwei Männer hätten dann versucht, den 22-jährigen zu beruhigen, dieser habe aber wild um sich geschlagen. »Es ging da schon zur Sache«, berichtete der Zeuge.

Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Autofahrer: »Es tut mir wirklich sehr leid. Damals hat sich einfach ein Schalter in meinem Kopf umgelegt.« Heute sei er ein neuer Mensch, rauche nicht mehr Marihuana und habe auch eine Arbeit. Mittlerweile sei er selbst Vater einer kleinen Tochter und würde so etwas nie wieder tun.

Mit Richterin Franzke einigten sich alle Beteiligten auf einen Fortsetzungstermin in zwei Wochen. Dann wird auch in der anderen Sache vor dem Jugendschöffengericht weiterverhandelt, wegen der sich L. verantworten musste: Mit einem Kumpel soll sich der 22-Jährige des Vorwurfs der räuberischen Erpressung schuldig gemacht haben.

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Artikel vom 04.02.2012 - 16.00 Uhr
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