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»Sie haben einen Moment nicht aufgepasst«

Artikel vom 18.08.2010 - 11.00 Uhr

»Sie haben einen Moment nicht aufgepasst«

Niddatal/Friedberg (caj). »Es hat plötzlich geknallt, ich habe sie vorher nicht gesehen«, beteuerte der 38-jährige Angeklagte aus Niddatal mit Blick in Richtung der Angehörigen der verstorbenen Frau. »Es tut mir leid, dass Ihre Mutter dabei ums Leben gekommen ist.«
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Der Vater zweier Kinder hatte die 78-Jährige am 9. Februar dieses Jahres mit seinem Auto in Assenheim erfasst und tödlich verletzt. Am Dienstag wurde er vor dem Friedberger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Ob der Niddataler, der die Frau bei voller Fahrtgeschwindigkeit erfasste, die 78-Jährige früher hätte sehen und rechtzeitig bremsen müssen, galt es in der Fortsetzungsverhandlung am Dienstag zu klären. Mithilfe des Gutachtens eines Rechtsmediziners, der die Verstorbene in einem Frankfurter Krankenhaus obduziert hatte, wurde der Unfall rekonstruiert. Die 78-Jährige sei auf dem Weg zum Arzt gewesen, als sie am frühen Morgen - es war noch dunkel - die Nieder-Wöllstädter Straße in Assenheim überquerte. Die 49-jährige Schwiegertochter der Verstorbenen hatte sie nach eigenen Angaben bis zum Straßenrand begleitet. Als die Straße frei war, habe sie »Jetzt kannst du gehen« gesagt. Den Zeitabstand bis zum Unfall hatte die Schwiegertochter bei ihrer Aussage am ersten Verhandlungstag auf ein bis zwei Minuten geschätzt. »In dieser Zeit hätte meine Schwiegermutter dreimal über die Straße gehen können«, meinte die 49-Jährige.

Auf diese Aussage stützte sich der Verteidiger des Niddatalers und plädierte auf Freispruch. Die Vermutung liege nahe, dass die 78-Jährige die Straße bereits überquert hatte, sich daraufhin umgedreht habe, »um der Schwiegertochter noch etwas zu sagen«. Dann sei sie erneut auf die Fahrbahn getreten.

Das Gutachten zeichnete ein anderes Bild: Die Obduktion der Verstobenen habe ergeben, dass sie auf der rechten Körperseite von dem Auto erfasst worden sei, erklärte der Rechtsmediziner. Die Frau habe die Straße in Richtung Arztpraxis überquert. Das Auto des Angeklagten sei von Bönstadt aus gekommen. »Daher stimmen die Verletzungen mit der Annahme überein, dass die 78-Jährige nicht noch einmal auf die Fahrbahn getreten ist«, sagte Richter Dr. Stüber. Im Gegensatz zum Verteidiger wertete er die Berechnungen der Sachverständigen nicht als »reine Vermutungen«. Deren Gutachten zufolge hätte der Angeklagte rechtzeitig bremsen können, wäre er aufmerksamer gefahren.

»Die Aussagen des Sachverständigen vor Ort und des Rechtmediziners passen zusammen«, fasste Dr. Stüber zusammen. Wäre die Frau noch einmal auf die Fahrbahn getreten und in die entgegengesetzte Richtung gelaufen, hätte sie sich noch um mehr als 180 Grad drehen müssen, damit das Auto des Niddatalers sie an der rechten Körperseite (wie das Gutachten ergeben hatte) erfasst hätte, erläuterte der Richter und fügte hinzu: »Davon bin ich nicht überzeugt.« Zudem seien ein bis zwei Minuten erfahrungsgemäß die geringsten Zeitspannen, die Zeugen im Rückblick vor Gericht angäben. Daher sei diese Aussage der Schwiegertochter nicht auf die Goldwaage zu legen.

Zwar habe es für den Unfall keine Augenzeugen gegeben, doch passten alle Elemente aus den Beweismaterialien zusammen. »Sie haben die Frau vorher nicht gesehen, weil Sie einen Moment nicht aufgepasst haben«, schlussfolgerte der Richter und verurteilte den 38-Jähriger Niddataler wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro.

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Artikel vom 18.08.2010 - 11.00 Uhr
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