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Straßenbau in Nidda bleibt für Anlieger teuer

Artikel vom 26.01.2012 - 12.00 Uhr

Straßenbau in Nidda bleibt für Anlieger teuer

Nidda/Gießen (kan). Die Achte Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts hat der von der Stadtverordnetenversammlung Nidda geplanten Änderung der Straßenbeitragssatzung am Mittwoch eine Absage erteilt. Sie gab Bürgermeister Hans-Peter Seum recht, der einen entsprechenden Parlamentsbeschluss beanstandet hatte.

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Als Hauptargument für diese Entscheidung führte das Gericht die defizitäre Haushaltslage in Nidda an. Die Stadt sei gehalten, für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen.

Die Niddaer können also vorerst nicht damit rechnen, dass ihr Beitrag zu Straßenbaumaßnahmen gesenkt wird. Das hatte die Stadtverordnetenversammlung seit 2008 geplant und im Juni 2010 beschlossen. In einem Nachtrag zur Straßenbeitragssatzung sollte laut des Beschlusses der Eigenanteil der Grundstückseigentümer je nach Nutzung der Straße auf 20 bis 60 Prozent reduziert werden. Dagegen hatte der Bürgermeister Widerspruch mit der Begründung eingelegt, der Beschluss »gefährde das Wohl der Stadt« und verstoße gegen das Kommunalabgabengesetz.

Die Stadtverordnetenversammlung wies den Widerspruch des Bürgermeisters zurück, woraufhin dieser den Beschluss mit den gleichen Argumenten erneut beanstandete. Mitte September entschlossen sich die Stadtverordneten schließlich dazu, Klage gegen ihren Bürgermeister einzureichen. Begründet wurde das damit, dass die Beanstandung von Seum rechtswidrig sei und der Beschluss nicht gegen Gesetze verstoße. Der Haushalt sei zwar defizitär, die Stadt Nidda aber in »keiner anhaltenden wirtschaftlichen Notlage«. Eine Senkung der Beiträge für die Bürger sei der ländlichen Struktur der Stadt Nidda geschuldet. Die großzügigen Grundstücksflächen bedeuteten im Vergleich zu anderen Städten eine höhere Belastung für die Anlieger. Gerade ältere Grundstückseigentümer seien aber finanziell weniger belastbar.

Dieses Argument ließ die Kammer aber nicht gelten. Solchen Einzelfällen könne bei entsprechenden Voraussetzungen mit Stundung oder Teilerlass begegnet werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vorsitzende Richter Ulrich Spies ließ schon während der Verhandlung erkennen, dass die Kammer dazu neigt, die Klage zurückzuweisen. Wie Stadtverordnetenvorsteher Stefan Knoche blieb der beklagte Bürgermeister ebenfalls bei seinem Standpunkt, wenn er auch aus menschlicher Sicht von der Idee nicht ganz abgeneigt schien. »Bei aller Sympathie für den Ansatz sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, dem nachzugeben«, sagte Seum.

Viele Betroffene verfolgten das Verfahren. Für sie würde eine Satzungsänderung eine erhebliche Erleichterung bedeuten, sieht das kommunale Abgabengesetz doch deutlich höhere Beiträge vor. Bis zu 75 Prozent der Kosten darf eine Kommune demnach auf die Bürger umlegen, wenn es sich um eine Straße handelt, die überwiegend für den Anliegerverkehr genutzt wird. Und bis zu 25 Prozent, wenn sie dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat die Kammer die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Damit ist der Verwaltungsgerichtshof gebunden, erneut über die Klage zu verhandeln, sollte eine der Parteien Berufung einlegen.

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