Nidda/Gießen (kan). Die Achte Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts hat der von der Stadtverordnetenversammlung Nidda geplanten Änderung der Straßenbeitragssatzung am Mittwoch eine Absage erteilt. Sie gab Bürgermeister Hans-Peter Seum recht, der einen entsprechenden Parlamentsbeschluss beanstandet hatte.