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Nidda: Angeklagte bittet weinend um eine milde Strafe

Artikel vom 21.10.2011 - 12.00 Uhr

Nidda: Angeklagte bittet weinend um eine milde Strafe

Nidda (ko). Weinend bat die Angeklagte bei ihrem Schlusswort das Schöffengericht des Amtsgerichts Nidda um eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte sie dem Gericht unter Vorsitz von Richter Jürgen Seichert in vollem Umfang gestanden, über 250 000 Euro des Erbes der von ihr betreuten Großmutter veruntreut zu haben.

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Supermarkt-Angestellter erbeuten mit Komplizen rund 17000 Euro. (Foto: dpa)
Die heute 37-jährige Ehefrau und dreifache Mutter war vom Amtsgericht Nidda im Jahr 2004 als Betreuerin ihrer Großmutter eingesetzt worden. Zwei Jahre darauf erbte die Oma knapp 500 000 Euro. An diesem Geld bereicherte sich die 37-Jährige unrechtmäßig während eines Zeitraums von zwei Jahren. Dafür musste sich die 37-Jährige gestern vor dem Niddaer Schöffengericht wegen Untreue in sieben Fällen verantworten.

Sie gab zu, das Geld auf diverse eigene Konten umgebucht und somit der Großmutter und deren späteren Erben entwendet zu haben. Eine Tochter der Verstorbenen war es dann auch, der die fehlende Summe auffiel und die somit die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren in Gang setzte.

»Meine Mandantin hat das Geld nicht für einen luxuriösen Lebensstil verwendet«, erklärte Verteidiger Günther Haas.

Stattdessen habe sie Kredite und Reparaturen für das Wohnhaus, in dem auch die betreute Großmutter lebte, bezahlt.

Die Angeklagte habe sich in einer finanziellen Notlage befunden und das Geld ausschließlich genutzt, um sich und ihrer Familie das Dach über dem Kopf zu erhalten, betonte der Rechtsanwalt.

Die 37-Jährige unterstrich mehrfach während der Verhandlung, dass ihr bewusst sei, eine Straftat begangen zu haben. Sie habe jedoch nur das Haus ihrer Eltern und Großeltern erhalten wollen.

Argumente, die beim Richter, den Schöffen und der Vertreterin der Anklage nicht auf taube Ohren stießen. Sie signalisierten noch vor der Urteilsbegründung die Bereitschaft, trotz der Höhe der veruntreuten Summe eine Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Zuvor hatte der Verteidiger erklärt, dass die Angeklagte rechtmäßig von der Zivilkammer des Landgerichts Gießen verurteilt ist, ihrer Tante als gesetzliche Erbin der Großmutter knapp 160 000 Euro zurückzuzahlen.

Das Gericht folgte anschließend in seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers und verurteilte die 37-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zusätzlich muss die 37-Jährige bis Ende Februar kommenden Jahres 120 Sozialstunden ableisten.

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Artikel vom 21.10.2011 - 12.00 Uhr
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