Die Verwaltung leitete die Forderung an die Versicherung der Stadt weiter, die nun auch die geforderte Summe bezahlte, ohne erneut vor Gericht zu gehen. »Nach längerem Schriftverkehr über Monate hinweg«, wie die NPD betont. Aber ohne mit der Verwaltung noch einmal Rücksprache zu halten, wie Bonarius kritisch betont.
Im selben Schreiben verhöhnt Jagsch die Gegenseite: »Die NPD Wetterau freut sich über diese großzügige Spende, so dass eine Lautsprecheranlage angeschafft und eine finanzielle Rücklage für den anstehenden Kommunalwahlkampf gebildet werden kann.«
Die Klage gegen den Ersten Polizeihauptkommissar Keller ist nach Auskunft des Wetterauer Polizei-Pressprechers Jörg Reinemer ebenfalls entschieden: Nachdem das Verwaltungsgericht den Polizisten »freigesprochen« und die NPD daraufhin beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung eingelegt hatte, sei diese im Oktober 2009 abgelehnt worden.
Dritter Akt: Strafanzeige
Doch ausgestanden ist das Ganze damit nicht: Jetzt stellten Jagsch und Lachmann Strafanzeige gegen Bonarius und Keller wegen Nötigung.
Dazu schreibt die NPD wortwörtlich, dass »der Beschuldigte Keller nicht als Täter der Nötigung in Betracht kommen kann. Da er jedoch bewaffnet und mit Hinweis auf gewaltsame Durchsetzung durch die Polizei des (rechtswidrigen) Verwaltungsakts des Beschuldigten jedoch einen gemeinsamen Tatplan verfolgt, so ist das bloße bewaffnete Dabeistehen des Beschuldigten Keller ausreichend, seine Mittäterschaft zu begründen.«
Dass weder Keller noch Bonarius auch nur ansatzweise versucht hätten, »sich bei den Betroffenen zu entschuldigen oder das Fehlverhalten in sonstiger Form zu erklären« und auch »in keiner Weise Reue« zeigten, müsse »zum Nachteil der Beschuldigten berücksichtigt werden«.