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Mädchen ausgesetzt: Ein Jahr auf Bewährung

Artikel vom 06.07.2010 - 19.28 Uhr

Mädchen ausgesetzt: Ein Jahr auf Bewährung

Nidda (ko). Nachdem im März 2009 ein zweieinhalbjähriges Mädchen bei nur 8 Grad über Null im Dunkeln ausgesetzt worden war, standen jetzt die Mutter, der vermeintliche Vater, dessen Mutter sowie der Stiefvater vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Hössl.
Gestern folgte Richter Hössl dem Antrag von Staatsanwältin Dr. Catrin Finger und verurteilte den Stiefvater zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung. Zusätzlich »brummte« Hössl dem Angeklagten 200 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung auf. Die übrigen Angeklagten wurden, wie von der Staatsanwältin beantragt, freigesprochen.

Weder die Mutter der Kleinen noch ihr Stiefvater, die zusammen in Offenbach leben, wollten, dass Yasemin länger ein Mitglied der Familie blieb. Also beschlossen sie, das Kind zum damals noch als amtlich geltenden Vater nach Nidda zu bringen. Stiefvater, Mutter, ein Bekannter und Yasemin fuhren an jenem Märzabend nach Nidda. Der Stiefvater und sein Bekannter nahmen Yasemin und die zwei Koffer mit Bekleidung und Spielzeug und gingen zum Haus des Ex-Ehemanns der Kindesmutter.

Es öffnete aber nicht der vermeintliche Vater von Yasemin (dessen Vaterschaft mittlerweile durch ein Gutachten quasi verneint wurde), . sondern dessen Mutter. Und die verweigerte die Aufnahme des Kindes und schlug die Tür zu. Doch statt mit dem Kind zu der im Auto wartenden Mutter zurückzukehren, ließ der Stiefvater Yasemin vor der Haustür der Großmutter samt Gepäck auf der Straße stehen. Nachbarn nahmen sich kurz darauf des weinenden und umherirrenden Kindes an und alarmierten die Polizei.

Dem Stiefvater, Yasemins Mutter, dem damals noch amtlichen Vater und dessen Mutter brachte der Abend eine Anklage wegen Kindesaussetzung ein. Nach der Anklageschrift hatten alle vier billigend in Kauf genommen, dass das Kind bei Temperaturen von nur 8 Grad gesundheitliche Schäden davontragen oder sogar zu Tode kommen könnte.

Nach den Aussagen der Angeklagten, die alle türkischer Abstammung sind, stellte sich der Ablauf des Abends folgendermaßen dar. Nach Angaben der Mutter soll sie ihr Ex-Mann an diesem Tag angerufen und aufgefordert haben, das Kind nach Nidda zu bringen, weil ein Vaterschaftstest gemacht werden sollte.

Danach verlief der Abend wie geschildert. Nur der vermeintliche Vater hatte von alledem nichts mitbekommen: Er hatte zu diesem Zeitpunkt nachweislich geschlafen.



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Artikel vom 06.07.2010 - 19.28 Uhr
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