In ihrem Schlussplädoyer sagte die Staatsanwältin, sie sei überzeugt, dass der Stiefvater das Kind unter allen Umständen loswerden habe wollen. Das sei freilich auch der Wille der Mutter gewesen. Nur sei sie bei der Rückkehr ihres Partners zum Fahrzeug davon ausgegangen, dass das Kind in der Obhut seines vermeintlichen Vaters und dessen Mutter sei. Erst als Stunden später die Polizei bei ihr in Osffenbach aufgetaucht sei, habe sie die ganze Wahrheit erfahren.
Dass sie das Kind ebenfalls nicht wollte, wurde kurze Zeit später amtlich: Sie veranlasste durch das Jugendamt, dass Yasemin in einer Pflegefamilie aufwachsen wird.
Da die Mutter nichts von dem Vorfall in Nidda mitbekommen hatte, sei sie vom Tatvorwurf der Aussetzung freizusprechen, so die Staatsanwältin.
Was auch auf den vermeintlichen Vater und dessen Mutter zutreffe. Beide waren davon ausgegangen, dass der Stiefvater das Kind wieder an sich genommen hatte.