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Kind bei acht Grad im Dunkeln allein gelassen

Artikel vom 18.06.2010 - 12.00 Uhr

Kind bei acht Grad im Dunkeln allein gelassen

Nidda (ko). 16. März 2009: Es war dunkel und das Thermometer zeigte acht Grad, als die damals zweieinhalbjährige Yasemin völlig allein durch Niddaer Straßen irrte. Die eigene Mutter, ihr Lebensgefährte sowie ihr Ex-Ehemann und dessen Mutter sollen sich laut Staatsanwältin Dr. Catrin Finger der Kindesaussetzung schuldig gemacht haben
Die vier Erwachsenen haben sich daher seit gestern vor dem Schöffengericht Nidda unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Hössl zu verantworten. Dr. Finger wirft dem Quartett in ihrer Anklage vor, gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen zu haben.

Nach den bisherigen Aussagen der Angeklagten, die alle türkischer Abstammung sind und deren Aussagen von einer Dolmetscherin übersetzt werden müssen, ist der Tathergang nicht eindeutig zu rekonstruieren.

Die Mutter von Yasemin wohnt seit der Scheidung von ihrem in Nidda lebenden Ehemann in Offenbach. Sie sagte dem Gericht, ihr Ex-Ehemann habe sie angerufen und aufgefordert, das Kind zu ihm bringen. Der Grund sei ein anstehender Vaterschaftstest. Der Ex-Ehemann hatte den Verdacht, das Kind stamme nicht von ihm. Was inzwischen ein Test bewiesen habe, so die Verteidigerin des Ex-Ehemanns, Elif Pinar. Aufgrund des Anrufs habe die Angeklagte zwei Koffer und einige Taschen mit Kleidung und Spielzeug des Kindes gepackt. Zusammen mit ihrer Tochter, ihrem Lebensgefährten und einem Bekannten fuhr man nach Nidda. Dort klingelte der Lebensgefährte um 20.30 Uhr an der Tür des Ex-Ehemanns. Dessen Mutter öffnete die Tür, der man den Grund des Besuchs erklärt und ihr das Kind übergeben habe. Eine Darstellung, die von der Mutter des Ex-Ehemanns bestritten wird. Sie habe die Aufnahme des Kindes verweigert und die Tür zugeschlagen.

Doch statt mit dem Kind zum Auto zurückzukehren, soll der Lebensgefährte das Kind samt Gepäck auf dem Bürgersteig vor dem Haus abgesetzt haben.

Anders als zunächst allgemein angenommen worden war, musste das Kind die Nacht nicht vor dem Haus verbringen. Ein Passant entdeckte das völlig verstörte Mädchen in der Nähe der viel befahrenen Ortsdurchfahrt von Nidda und alarmierte die Polizei.

Die übrigen Angeklagten haben bisher zum eigentlichen Tatgeschehen geschwiegen. Nur zu den Abläufen bis zur Abfahrt von Offenbach nach Nidda gibt es zwischen der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten unterschiedliche Darstellungen. Unklar ist dabei, wer veranlasste, dass ein Bekannter mit nach Nidda kommen sollte. Dessen Rolle soll bei der Fortsetzung des Verfahrens am 5. Juli geklärt werden.

Das Gericht erhofft sich zudem Klarheit über die Aussage der Mutter, Yasemin sei bei einer Vergewaltigung gezeugt worden. Hössl ließ keinen Zweifel erkennen, dass für ihn die Frage nach der Identität des Vergewaltigers, den die Mutter bisher verschweigt, eine wichtige Rolle spiele. Er brachte auch zum Ausdruck, dass er an den Anruf des Ex-Ehemannes nicht glaube.

Für den Richter scheint der Verdacht nahe zu liegen, dass die Mutter das Kind loswerden wollte. Diesem Vorwurf entgegnete sie: »Wenn ich mich der Aussetzung schuldig gemacht haben soll, dann die anderen auch.«

Was sich durch die Anhörung der übrigen Angeklagten und der Zeugen bei der Fortsetzung am 5. Juli klären werde, so Direktor Hössl abschließend.

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Artikel vom 18.06.2010 - 12.00 Uhr
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