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Gutachter soll Schuldfähigkeit beurteilen

Artikel vom 22.10.2011 - 14.01 Uhr

Gutachter soll Schuldfähigkeit beurteilen

Nidda (ko). Eine zweifache Mutter muss sich seit Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Nidda wegen Kindesmisshandlung verantworten. Die Anklage wirft der 24-Jährigen vor, im Dezember vergangenen Jahres ihre drei Monate alte Tochter in ihr Bett geworfen und dabei an Kopf und Oberkörper verletzt zu haben.

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Supermarkt-Angestellter erbeuten mit Komplizen rund 17000 Euro. (Foto: dpa)
»Ja, ich gebe zu, dass ich mein Kind so ins Bett geworfen habe, dass es verletzt wurde«, gestand die 24-Jährige dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Jürgen Seichter. Sie begründete ihr Fehlverhalten mit der damaligen familiären Situation. Ihr Freund, der Vater beider Kinder, hatte sie zu diesem Zeitpunkt verlassen. Der Säugling habe ständig geschrien, »und auch sonst war ich mit der Situation total überfordert«. Sie sei zum Tatzeitpunkt »wie von Sinnen« gewesen. Auf Fragen der medizinischen Sachverständigen zu Abläufen an dem Tag der Misshandlung gab die Mutter keine Auskunft. Sie könne sich nicht mehr daran erinnern, lautete ihre Begründung.

Eine Situation, die den Verteidiger, Rechtsanwalt Rolf Kärcher, veranlasste, die Schuldfähigkeit seiner Mandantin in Frage zu stellen. Eine Anregung, die bei den Vertretern der Rechtsmedizin und der Staatsanwältin Zustimmung fand. Zuvor hatte die Angeklagte auf Fragen der Mediziner nach der Herkunft weiterer Verletzungen des Säuglings nicht antworten können. Dabei sprach die Vertreterin der Rechtsmedizin von Verbrennungen an der Hand und Auffälligkeiten an den Füßen, die offensichtlich nicht von dem angeklagten Vorfall stammen.

Nach Rücksprache mit den Schöffen verkündete Seichter den Beschluss, die Angeklagte einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen. Der Gutachter soll die Schuldfähigkeit der Angeklagten zum Tatzeitpunkt überprüfen.

Kärcher stellte in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich das Jugendamt, unter deren Betreuung und Familienberatung die 24-Jährige steht, zum Tatzeitpunkt verhalten hat. Die Angeklagte war sechs Monate vor der Misshandlung zweimal in einer psychiatrischen Tagesklinik. Dort wurden ihr depressive Persönlichkeitsstörungen attestiert. In dem von Seichter verlesenen Entlassungsschreiben der Klinik wird unter der weiteren Therapie betreutes Wohnen angeregt. Der Rechtsanwalt brachte seine Verwunderung zum Ausdruck, dass vor diesem Hintergrund das Jugendamt keine psychologische oder psychiatrische Betreuung der Angeklagten veranlasste.

Bis zur Vorlage des Gutachtens zur Schuldfähigkeit wurde das Verfahren ausgesetzt. Die Kinder der Angeklagten sind seit dem Vorfall im Dezember in einer Pflegefamilie untergebracht.

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Artikel vom 22.10.2011 - 14.01 Uhr
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