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31.08.2009 - 10.28 Uhr
Amtsgericht reicht Posträuber-Prozess weiter
Nidda (ko). Drei Jahre und zwei Monate Haft forderte Staatsanwalt Armand Maruhn für den 32-jährigen Angeklagten aus Nidda, der wegen des Verdachts der Mittäterschaft beim Postdiebstahl im Juli 2008 am Freitag vor dem Amtsgericht Nidda stand. Er soll gemeinsam mit einer damals 27-jährigen Postangestellten die Filiale in Nidda um über 110 000 Euro beraubt haben. Die Frau wurde bereits zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Maruhn ist davon überzeugt, dass der Angeklagte seine frühere Freundin zum Diebstahl angestiftet und ihr die Beute anschließend vorenthalten hat, was wiederum den Straftatbestand der Untreue und Unterschlagung erfüllt. Richter Winfried Holl dagegen geht das nicht weit genug: Er und seine beiden Schöffen halten ein Urteil von mehr als vier Jahren Freiheitsentzug für erforderlich. Ein Strafmaß, das allerdings die Kompetenzen eines Amtsgerichts überschreitet. Deswegen gab Holl am Freitag kein Urteil bekannt, sondern den Beschluss, das Verfahren an das Landgericht zu überweisen, das nun über den Fall entscheidet.
Die Postangestellte hatte am 22. Juli 2008 vorzeitig ihren Arbeitsplatz verlassen und dabei ihre Schalterkasse mit etwa 11 000 Euro und den Inhalt des Tresors der Postfiliale mit rund 100 000 Euro gestohlen. Danach flüchtete sie in ihrem Fahrzeug, das vom Angeklagten gefahren wurde, in Richtung Montenegro. Dort habe sie der 32-Jährige völlig mittellos in einer Pension sitzen lassen, hatte die Frau ausgesagt. Allerdings habe er die Zimmer vorher bezahlt. Diese Darstellung bestreitet der Angeklagte. Wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführte, habe der Beschuldigte gegenüber seiner Komplizin behauptet, dass die Beute (von der bisher jede Spur fehlt) nie im Kosovo angekommen sei. Das Geld habe er - noch bevor man Nidda nach dem Diebstahl verlassen hatte - einer bisher nicht bekannten Person übergeben, habe er ihr berichtet, lautete die Aussage der Frau. Eine Handlung, die die Staatsanwalt als Untreue und Unterschlagung bewertete.
Verteidiger Henner Maas hält diese Bewertung für unzulässig: Schließlich sei es nicht gelungen, weder Beweise für eine Anstiftung noch für die Untreue und Unterschlagung darzulegen. Außer der Aussage der bereits verurteilten Täterin gebe es nichts, sagte der Verteidiger.
Das Amtsgericht ist nichtsdestotrotz von der Schuld des Angeklagten überzeugt - auch wenn Holl einräumte, dass es nicht gelungen sei, wichtige Zeugen aus Montenegro einfliegen zu lassen. Hierzu gehört unter anderen die Wirtin der Pension in Montenegro. Während die dortigen Behörden grünes Licht für Aus- und Einreise der Zeugen gab, hatte es während des Prozesses plötzlich geheißen, die deutsche Botschaft in Montenegro sei nicht berechtigt, ein Visum auszustellen. Daher hätten die Zeugen auf eigene Kosten in das 600 Kilometer entfernte Belgrad zur deutschen Botschaft reisen müssen. Holl ließ seine Verärgerung über dieses Verhalten deutscher Behörden klar erkennen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass im kommenden Jahr die Visumspflicht für Personen aus Montenegro aufgehoben werden soll, sei das nicht hinzunehmen.
Die fehlenden Zeugenaussagen sowie andere Ermittlungslücken, beispielsweise die Herkunft der 40 000 Euro für den Kauf eines Fahrzeugs durch den Angeklagten zwei Monate nach der Tat, sollen jetzt im Rahmen einer erneuten Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Gießen geschlossen werden.