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27.03.2010 - 17.00 Uhr
»Beide hätten den Unfall vermeiden können«
Münzenberg/Friedberg (lk). »Ich habe noch gebremst, aber konnte nichts mehr machen. Es tut mir Leid«, war die einzige Aussage des 68-jährigen Gambachers, der am Donnerstag auf der Anklagebank des Friedberger Amtsgerichts Platz nahm. Richter Dr. Stüber sprach den Rentner der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen à 20 Euro.
An einem Märzabend 2009 hatte der Angeklagte auf der Falkensteiner Straße in Münzenberg einen mitten auf der Straße stehenden 85-jährigen Ober-Mörlener mit seinem Wagen erfasst. Der Senior verstarb einige Tage später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Der Beschuldigte habe nicht rechtzeitig reagiert, hieß es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte verweigerte zunächst die Aussage. Licht ins Unfallgeschehen brachte ein Gambacher: »Ich fuhr die Straße runter. Der Mann stand auf der Fahrbahn und hat mir signalisiert, dass ich stoppen soll«, sagte er aus. Nachdem er gehalten habe, sei der Mann zur Fahrertür des Wagens gekommen, um ihn nach dem Weg zum Alten Rathaus zu fragen. Er wollte dort zu einem Vortrag bei den Landfrauen über Arthrose.
»Ich wusste den Weg nicht, also bin ich weitergefahren. Wenige Sekunden später hat es einen Knall gegeben.« Er habe sofort gewusst, was geschehen sei. »Ich habe wieder angehalten, zum Handy gegriffen und den Notruf gewählt«, sagte er. Mehrere Passanten seien gekommen, aber keiner habe ihm geholfen, die Unfallstelle abzusichern. Der später Verstorbene sei ansprechbar gewesen, habe ihm gesagt, wo es weh tue. »Der Angeklagte war im Schockzustand, stand nur da, hat kaum etwas gesagt.«
Die Tochter des Toten sagte vor Gericht aus, dass ihr Vater geistig völlig fit gewesen sei. »Ich habe im Krankenhaus mit ihm über den Unfall gesprochen. Er sagte mir, dass er einen Wagen angehalten habe, um nach dem Weg zu fragen. Der Mann habe ihm jedoch nicht helfen können und sei weitergefahren.« Dann sei auf der anderen Spur ein Auto gekommen und er habe gedacht: »Ui, der fährt mich ja um.« Der Angeklagte habe sich weder nach dem Unfall noch nach dem Tod des Vaters mit ihr in Verbindung gesetzt.
Michael Röhler, Sachverständiger für Verkehrsunfälle, gab in seinem Gutachten an, dass der Unfall sowohl für den Angeklagten als auch für den Verstorbenen vermeidbar gewesen sei. Der 85-Jährige sei trotz seiner dunklen Bekleidung gut sichtbar auf der Mitte der Fahrbahn gewesen. Der Angeklagte sei nicht zu schnell gefahren.
Der äußerte sich nach einem Rechtsgespräch: »Es tut mir Leid.«
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