Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Kreis » Städte und Gemeinden » Münzenberg »

»Beide hätten den Unfall vermeiden können«

Artikel vom 27.03.2010 - 17.00 Uhr

»Beide hätten den Unfall vermeiden können«

»Der Angeklagte hat sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht«, sagte Oberamtsanwalt Otto Linscheid, er habe entweder nicht ausreichend auf das Rechtsfahrgebot geachtet oder die Lage nicht richtig eingeschätzt. Auch hatte der Anklagevertreter keinen Zweifel daran, dass der Tod des Ober-Mörleners im Zusammenhang mit den Unfallverletzungen stehe. Linscheid forderte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 20 Euro.

Verteidiger Andreas Marci wies darauf hin, dass das Verhalten seines Mandanten als leichteste Form der Fahrlässigkeit einzustufen sei, und daher maximal 45 Tagessätze als Strafe angemessen seien.

Richter Dr. Stüber schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft, und kein Verkehrsrowdy sei, sagte der Richter. Dennoch: »Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Unfall vermeidbar war.«



Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 27.03.2010 - 17.00 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Leserkommentare
(22.06.2010 07:31)
hau26hau
Rechtsgespräch?
Rechtsgespräche sieht die Strafverfahrensordnung nicht vor. In geeigneten Fällen kann gemäß § 257b StPO in der Hauptverhandlung (öffentlich) der Verfahrensstand erörtert werden. Es besteht Protokollpflicht. - Besser wäre ein Schuldinterlokut, das der Gesetzgeber aber leider nicht vorsieht.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang