Artikel vom
17.11.2009 - 23.50 Uhr
Filialleiter nahm 55 000 Euro aus Supermarkttresor
Gießen/Lollar (ti). Erst verspielte er sein Geld, dann seine Karriere: Weil er als Filialleiter eines Lollarer Supermarktes knapp 55 000 Euro aus dem Tresor genommen hatte und anschließend mit dem Firmenwagen geflüchtet war, ist ein 43-jähriger Mann am Gießener Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der gebürtige Helmstedter legte ein Geständnis ab: »Das ist richtig, ich habe die Tat begangen.« Den größten Teil des Geldes hatte er verspielt, den Rest für Hotelübernachtungen ausgegeben.
Nachdem er sich am 14. April dieses Jahres nach Feierabend mit den ihm zur Verfügung stehenden Schlüsseln Zugang zum Tresor verschafft und die fünfstellige Summe entnommen hatte, hatte er mit dem Firmenwagen das Weite gesucht, war mit gepackten Sachen Richtung Flughafen aufgebrochen. Dort hatte ihn allerdings die Courage verlassen.
»Als ich da stand, konnte ich das nicht.« Zwecks Übernachtung suchte er ein Hotel auf, und schon am nächsten Tag plagte ihn sein schlechtes Gewissen. Für den Gang zur Polizei habe ihm der Mut gefehlt. Stattdessen ging er in die nächste Spielhölle, brachte das Geld »unter die Automaten«. Einige Tage später wählte er schließlich doch die Nummer einer Dienststelle und stellte sich den Behörden.
Heute ist der gelernte Einzelhandelskaufmann seinen mehr als gut bezahlten Job los. Seine Karriere hat er verspielt, ebenso wie sein Geld.
Vor rund fünf Jahre habe er mit diesem Laster angefangen, weil es »immer häufiger zu Streitereien mit der Ehefrau gekommen« sei. Anfangs spielte er »nur, um mich abzulenken«. Schließlich verbrachte er jede freie Minute in den Zockerbuden. Seine Frau belog er, irgendwann kam es zum Eklat. Heute strebt er eine Therapie an und will »zumindest den finanziellen Schaden wieder gutmachen«. In seinem letzten Wort bekannte er glaubhaft: »Es tut mir leid!«
Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug stehen auf Diebstahl. Sieben Monate bekam der Angeklagte. Zugute kamen ihm sein umfassendes Geständnis und sein unbeflecktes Vorstrafenregister. Gegen ihn sprachen die große Summe, die er gestohlen hatte - obwohl er doch als Filialleiter besonderes Vertrauen genoss.
Keine Möglichkeit für eine Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft gesehen. Strafrichterin Beate Mengel kam diesem Antrag nicht nach. Sie verhängte eine Bewährungsstrafe, machte in der Urteilsbegründung aber deutlich, was sie von der Aktion des 43-Jährigen hielt: »Sie haben alles aufgegeben für eine Geschichte, die überhaupt nicht durchdacht war.«