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Entschuldigung des Kardinals vorenthalten

Artikel vom 10.03.2010 - 04.00 Uhr

Entschuldigung des Kardinals vorenthalten

Lollar/Gießen (js). Die Zahl von sexuellen Missbrauchsfällen katholischer Geistlicher an Kindern und Jugendlichen ist groß. Das Thema wird mit Bestürzung und Entsetzen öffentlich diskutiert. Umso begrüßenswerter empfinden es die katholischen Christen, dass sich Bischof Karl Kardinal Lehmann in einem Hirtenwort öffentlich klar äußert: »Wir schämen uns über diese Vorkommnisse.«
Pfarrer Waszkiel
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Pfarrer Waszkiel
Dieses »Wort zum priesterlichen Dienst« ist in den meisten Kirchengemeinden bereits verlesen worden, einschließlich der Entschuldigung Lehmanns. Die Katholiken der Kirchengemeinde St. Joseph in Lollar erfuhren im Gottesdienst am vergangenen Sonntag von dem öffentlichen Bedauern des Bischofs jedoch nichts.

Dass ausgerechnet diese Passage weggelassen worden ist, war eine Entscheidung von Pfarrer Wieslaw Waszkiel. Dafür hat er am Dienstag Verantwortung übernommen: Gegenüber der »Allgemeinen Zeitung« bedauerte er, dass er die Bedeutung dieses Absatzes nicht erkannt habe. Er habe - wie es das Bischöflichen Ordinariat erlaube - eine Kürzung des ausführlichen Textes des Kardinals vorgenommen und dabei den Absatz, in dem Lehmann »zum Versagen einiger Priester besonders im Blick auf Kinder und Jugendliche« Stellung nimmt, als nicht so wichtig empfunden. »Dies war ein Fehler, ich entschuldige mich«, so Waszkiel, der - wie er unterstrich - »selbstverständlich (...) die Missbrauchsfälle verurteilt.« Waszkiel wies am Dienstag darauf hin, dass der komplette Text des Fastenhirtenbriefes mittlerweile auch in der Lollarer Kirche ausliegt. Darauf hatte er am Sonntag noch nicht seine Gemeinde aufmerksam gemacht.

Der Lollarer Seelsorger hat mit seinem Hinweis formal recht, dass das Bischöfliche Ordinariat Kürzung des Hirtenbriefes erlaubt. Allerdings liegt der »Allgemeinen Zeitung« ein Begleitschreiben von Generalvikar Dietmar Giebelmann vor, das Pfarrern, Kapläne sowie Diakone anleitet, an welchen drei Stellen sie das Hirtenwort kürzen können. Diese Erlaubnis bezieht sich aber nicht auf die Passage, in der sich Lehmann für die Vorkommnisse entschuldigt. Pfarrer Waszkiel hat nach eigenen Angaben »diesen Begleitbrief nicht gelesen«.

Was aber wohl sicherlich besser gewesen wäre, denn daraus geht klar hervor, dass der Bischof das Verlesen seiner Entschuldigung ausdrücklich wünscht. Auch seitens der Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Mainz wurde bestätigt, das die kürzbaren Absätze des Hirtenbriefs sich nicht auf das klare Wort Lehmanns zu den Missbrauchsvorfällen beziehen.

Die »Allgemeine Zeitung« fragte in einigen Kirchengemeinden nach, ob dort der Hirtenbrief einschließlich des Bedauerns vorgelesen worden ist. Keine Kürzung hat es beispielsweise in Langgöns und Linden (zuständig ist Pfarrer Mariusz Drwal) sowie St. Albertus Gießen und Maria Frieden Heuchelheim (zuständig ist Pfarrer Herman Heil) gegeben.

Und Pfarrer Clemens Matthias Wunderle (katholische Kirchengemeinde Laubach) verdeutlicht: »Es ist auf jeden Fall Pflicht, die Entschuldigung in dem Hirtenbrief unseres Kardinals vorzulesen.« Dies habe er, wie Wunderle unterstreicht, im Gottesdienst auch in die Tat umgesetzt und zusätzlich in seiner Predigt deutlich gemacht, dass Missbrauchsfälle auf keinen Fall zu dulden sind. (Archivfoto ucs)

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Artikel vom 10.03.2010 - 04.00 Uhr
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