Artikel vom
11.03.2010 - 04.00 Uhr
Battenfeld erneut vor Gericht erfolglos
Gießen/Lollar (pm/no). Der frühere Kreis-Brandinspektor Gert Battenfeld aus Odenhausen/Lahn hat vor Gericht eine weitere Niederlage hinnehmen müssen in seinem Bemühen um Reputation: Das Verwaltungsgericht in Gießen lehnte einen erneuten Eilantrag des beim Landkreis zwar noch angestellten, aber in Ungnade gefallenen Feuerwehrmannes ab.
Battenfeld hatte gewollt, dass seine Klage gegen den Kreisausschuss-Bescheid vom 4. August wieder aufschiebende Wirkung bekommt. Damals war - wie mehrfach berichtet - vom Kreis unter anderem die weitere Führung der Dienstgeschäfte als KBI mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Battenfeld, der seit Sommer im Krankenstand ist und sich nicht in der Lage sieht, das vom Arbeitsgericht vorgeschlagene Mediationsverfahren zu bestreiten, kann nun den Verwaltungsgerichtshof in Kassel bemühen.
Wie Reinhard Ruthsatz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, gegenüber der Presse mitteilte, habe die 5. Kammer des Gerichts keine rechtlichen Bedenken gehabt gegen den Bescheid des Kreisausschuss, die Bestätigung der Ernennung Battenfelds zum KBI abzulehnen. Es handele es sich bei seiner Ernennung zum KBI um »eine nach der früheren Rechtslage als Nichternennung und nach der nunmehr geltenden Rechtslage als nichtige Ernennung einzustufende Personalmaßnahme«. Der Kreis stehe nicht in der Pflicht, Battenfelds Rechtsauffassung zu teilen, habe er doch auch dargelegt, warum dem öffentlichen Interesse, genau dies nicht zu tun, Vorrang einzuräumen sei.
Von der Kammer gewürdigt wurde weiter die Kreis-Entscheidung vom vergangenen Spätsommer, die Funktion des KBI künftig hauptamtlich ausüben zu lassen. Der Spruch der Kammer begründe sich auch aus dem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen dern Beteiligten. Allein die in diesem Eilverfahren gewechselten Schriftsätze untermauerten diese Ansicht. Die Richter redeten Klartext: »Wie Battenfeld trotz der Verwerfungen, deren Wirkungen sich mit jedem gewechselten Schriftsatz eher noch verstärkten, tatsächlich meinen kann, eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Kreisausschuss sowie die im öffentlichen Interesse unabdingbare effiziente Aufgabenwahrnehmung als KBI wären weiterhin möglich«, sei »nicht nachvollziehbar«. Und weiter: »Gegenüber diesen gewichtigen öffentlichen Interessen muss das (...) private Interesse des Antragstellers an einer Bestätigung seiner nichtigen Ernennung zurücktreten.« Zudem verweist Ruthsatz darauf, dass Battenfeld »zu keinem Zeitpunkt eine Ernennungsurkunde erhalten hat, durch die ihn der Antragsgegner wirksam zum hauptamtlichen Kreisbrandinspektor ernannte«.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.(Az.: 5 L 5/10.GI, Beschluss vom 1. März 2010).
Dessen ungeachtet bereitet der Kreisausschuss - wie gestern berichtet - für den 22. März die Stellenvergabe für die Battenfeld-Nachfolge vor. Dazu will sich Landrätin Anita Schneider vorab mit einer Arbeitsgruppe von fünf kommunalen Brandmeister abstimmen; nach dem KA-Beschluss ist dann auch förmlich das Benehmen mit allen Leitern der Feuerwehren (Ehrenbeamten) in Städten und Gemeinden herzustellen.