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Sozialwohnungen in Linden werden vom Land gefördert

Artikel vom 26.03.2009 - 20.45 Uhr

Sozialwohnungen in Linden werden vom Land gefördert

Linden/Wiesbaden (pm). »Das Land fördert die Modernisierung von neun Sozialmietwohnungen in der Ringstraße 53 in Linden mit einem Betrag in Höhe von 267 700 Euro«, teilte Wirtschaftsminister Dieter Posch am Donnerstag in Wiesbaden mit.
Der Bewilligungsbescheid wird in diesen Tagen an die Baugenossenschaft 1894 Gießen e. G. versandt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 1,2 Millionen Euro.

Wie der Minister erläuterte, wird das Gebäude aus den 60er Jahren vollständig entkernt und den heutigen Wohnverhältnissen angepasst. Im Zuge der Modernisierung werden die Wohnungszuschnitte optimiert. Aus den bisherigen acht Wohnungen entstehen künftig neun Wohnungen.

Bei allen Wohnungen werden Vorstellbalkone angebaut und Wohnungslüftungsanlagen eingebaut. Die Beheizung des Gebäudes wird umgestellt und an das Nahwärmenetz der SWG mit Warmwasserversorgung angeschlossen. Des Weiteren wird das Außengelände neu gestaltet, die barrierefreie Erreichbarkeit wird durch einen Weg zum hinteren Hauseingang sichergestellt. Mülltonnen- und Fahrradabstellplätze werden neu geschaffen und auf dem Dach wird eine Fotovoltaikanlage installiert.

Das Gebäude wird gleichzeitig energetisch saniert. Hierfür werden Mittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 400 000 Euro in Verbindung mit einem Zinszuschuss aus dem Hessischen Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werden Mittel aus dem KfW-Programm »Wohnraum Modernisieren - Standard« in Höhe von 300 000 Euro eingesetzt. Die Durchschnittsmiete nach der Modernisierung ist auf 5,50 Euro je qm Wohnfläche monatlich (ohne Betriebskosten) festgelegt.

Wie Posch mitteilte, dürfen die Wohnungen nur Haushalten überlassen werden, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. So darf beispielsweise bei einem Zweipersonenhaushalt das Brutto-Jahreseinkommen nicht mehr als rund 28 000 Euro betragen. Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, erhöht sich die Einkommensgrenze um etwa 6500 Euro, heißt es in der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

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