Neue Verkehrsregelung in Jägerschneise stößt auf Protest
Linden (gbp). Wer in den vergangenen Tagen aus Richtung des Lindener Gewerbegebiets in den Ortsteil Forst gefahren ist, dem wird vielleicht aufgefallen sein, dass das Schild, das die Geschwindigkeit bislang auf maximal 30 Kilometer pro Stunde angezeigt hatte, verschwunden ist und nur noch der Rahmen dort steht, der zuvor das Verkehrsschild getragen hatte.
Die Jägerschneise in Linden-Forst (Foto: gbp)
Außerdem weist ein neues Schild an der ersten Kreuzung nach der Einfahrt die Jägerschneise als Vorfahrtstraße aus. »In der Jägerschneise muss die Tempo-30-Zone aufgrund der Vorgaben des Landes Hessen aufgehoben werden. Bitte beachten Sie die ebenfalls geänderte Vorfahrtregelungen«, war dazu in der Ausgabe der Lindener Nachrichten vom vergangenen Freitag zu lesen. In dieser Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit und der Änderung der Vorfahrtregelung sieht das Lindener Ehepaar Traute und Dr. Peter Mulitze, Anwohner des betroffenen Ortsteils, eine starke Beeinträchtigung der Wohnqualität des Gebietes.
Da die Mitteilung der Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde keine Begründung der Änderungen anführt, hat sich Dr. Mulitze in einem offenen Brief an Bürgermeister Dr. Ulrich Lenz gewandt. »Dieses Vorgehen müssen Sie den Bürgern schon näher erklären«, heißt es in dem Brief. »Welche Institution des Landes Hessen hat Sie in Ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörde aufgrund welcher Bestimmungen dazu gezwungen, eine zirka 200 Meter lange Gemeindestraße, die seit Jahrzehnten als Tempo-30 -Zone ausgewiesen ist, in eine Vorfahrtsstraße umzuwandeln, die ihrerseits wieder in eine Tempo-30-Zone mündet?«, fragt der Forstbewohner, der noch weitere Fragen hat: »Welche Umstände haben sich verändert, die jetzt eine solche Maßnahme erfordern?« Und: »Was haben Sie unternommen, um diese Verschlechterung der Lebensbedingungen von Ihnen anvertrauten Bürgern zu verhindern?«
Auch fragt Dr. Mulitze, ob man die »angeblich anordnende Instanz« über zwei Sachverhalte informiert habe: Zum Einen, dass das Wohngebiet Forst den Charakter eines reinen Wohngebiets aufweise, aber trotzdem mit einem Verkehrsaufkommen von derzeit über 2000 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden belastet werde. Daher könne eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit nicht verantwortet werden, weil den Anwohnern eine zusätzliche Belästigung und Gefährdung sowie eine damit einhergehende Wertminderung ihrer Grundstücke nicht zuzumuten seien. Zum anderen könne die Stadt Linden die Tempo-30-Zone schon deshalb nicht aufheben, weil sie sich 2001 in einem Vergleich beim Verwaltungsgericht Gießen verpflichtet habe, Verkehrsberuhigung auch für die Jägerschneise herbeizuführen.
Sehr viel könne er nicht dazu sagen, denn den Brief habe er noch nicht erhalten, so der Lindener Bürgermeister auf Nachfrage der »Allgemeinen Zeitung«. Der Ausbau der Jägerschneise wurde als Bezuschussungsmaßnahme des Landes Hessen ausgeführt. Die Jägerschneise sei »als Zubringer zu Straßen wie Pappelrain, Rehweide und Kuckusweg« eine innerörtliche Sammelstraße und als solche in ihrer Bezuschussung davon abhängig, dass die Vorfahrt- und Geschwindigkeitsregeln so wie nun geschehen ausgewiesen werden. Der Rechnungshof habe mitgeteilt, dass so zu verfahren sei, ansonsten müsse Linden den erhaltenen Zuschuss zurückzahlen. Auch der Tannenweg, der ebenfalls in Forst liegt, sei eine solche Sammelstraße; hier gelte jedoch weiterhin Tempo 30, da für ihren Ausbau keine Landeszuschüsse verwendet worden seien, so Dr. Lenz.