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Fünf Kilo Heroin an Vertrauensperson der Polizei verkauft

Artikel vom 27.01.2012 - 17.53 Uhr

Fünf Kilo Heroin an Vertrauensperson der Polizei verkauft

Linden/Gießen (kan). Fünf Kilo Heroin hervorragender Qualität wollte der Angeklagte auf dem Parkplatz eines Großhandels in Linden verkaufen. Schlecht für ihn, dass sein angeblicher Abnehmer Vertrauensperson der Polizei war.

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Nach der Übergabe der dunklen Sporttasche mit dem wertvollen Inhalt klickten die Handschellen. Am Freitag nun ist der 36-Jährige von der Siebten Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts zu sieben Jahren Haft mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.

Es komme nicht so häufig vor, dass sich das Gericht mit derart großen Mengen an Rauschgift befassen müsse, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Bei dieser Lieferung habe es sich um die 2000-fache Menge dessen gehandelt, was die Juristen als nicht-geringe Menge bezeichnen, rechnete Staatsanwältin Daniela Zahrt vor. Auf die übliche Straßenqualität gestreckt, hätten daraus 100 000 gebrauchsfertige Portionen hergestellt werden können. Bezahlen sollte die Vertrauensperson für die professionell eingewickelten Pakete 150 000 Euro, 10 000 Euro wären nach eigenen Angaben beim Angeklagten hängen geblieben. Es war nicht das erste Geschäft, das er mit der Vertrauensperson abgewickelt hatte, schon zuvor war es zu kleineren Übergaben gekommen.

Der geständige 36-Jährige berichtete, selbst drogenabhängig gewesen zu sein. Zwei Schicksalsschläge rissen den ehemaligen Bodybuilder jeweils in eine Phase, in der er große Mengen Heroin und andere Drogen nahm. Jetzt wolle er eine Therapie machen, um in Zukunft besser mit schweren Phasen umgehen zu können. »Das ist eine kluge Entscheidung«, bemerkte der Richter. »Es wird in Ihrem Leben immer wieder Rückschläge geben – und Sie müssen es schaffen, ohne Drogen darüber hinweg zu kommen.«

Der Strafrahmen stand nach einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten schon zu einem frühen Zeitpunkt fest. Während die Staatsanwältin sieben Jahre und vier Monate Haft gefordert hatte, beantragte Verteidiger Jürgen Borowsky die Strafe, die das Gericht letztlich auch verhängte. Bevor der 36-Jährige seine Therapie antreten kann, muss er zuerst eineinhalb Jahre Haft absitzen. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig. »Ich bin niemals stolz gewesen, auf das, was ich gemacht habe«, sagte er vor der Urteilsverkündung. »Ich würde nicht einmal meinen Feinden wünschen, so leben zu müssen.«

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Artikel vom 27.01.2012 - 17.53 Uhr
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