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320 Zigarettenstangen in Linden gestohlen: Bewährungsstrafe bleibt

Artikel vom 06.07.2011 - 18.33 Uhr

320 Zigarettenstangen in Linden gestohlen: Bewährungsstrafe bleibt

Linden/Lollar (srs). Gelegenheit macht Diebe: Dass in einem Großhandel für gewerbliche Kunden in Linden die Möglichkeit besteht, Waren in das Auto bereits einzuladen, während ein Kollege sich zum Zahlen noch an die Kasse anstellt, nutzten im August 2008 zwei Männer auf dreiste Weise aus.

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Gleich 320 Zigarettenstangen im Wert von 12 800 Euro hievten sie auf ihren Einkaufswagen. Sie passierten die Warenkontrolle. Einer fuhr die Kartons nach draußen. Sein Komplize täuschte kurz an, in Richtung Kasse zu laufen - und verschwand dann ebenfalls durch die Eingangstür, ohne zu zahlen.

Die Quittung: Jeweils ein Jahr und vier Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Zu der Strafe waren die beiden im Dezember 2010 am Gießener Amtsgericht verurteilt worden. Dagegen hatte einer der Täter, ein 41-jähriger aus Lollar, Berufung eingelegt, die die achte Kleine Strafkammer des Gießener Landgerichts am Mittwoch nun verwarf.

Der Angeklagte und sein Komplize hatten sich in dem Warenhaus am 6. August 2008 vor dem Diebstahl einen Tagesausweis unter Angabe einer falschen Adresse sowie einer falschen Telefonnummer ausstellen lassen. Erwischt wurden die beiden später nur, weil der Lollarer in dem Haus als Kunde bekannt war. Mitarbeiter identifizierten den Angeklagten bei der Durchsicht von Bildern einer Überwachungskamera.

Der 41-Jährige bestritt die Tat. Er habe dem zweiten im Bunde, einem 47-jährigen, damals in Großen-Buseck lebend, nur helfen wollen, habe für einen Einkauf ein Auto organisiert. Der 47-jährige allein sei der Täter. »Er hat mich auf den Arm genommen. Ich bin unschuldig.« An der Warenkontrolle habe er einen Anruf erhalten. Anschließend habe ihm der 47-jährige draußen gesagt, der Einkauf sei erledigt. Im Zeugenstand behauptete der Komplize jedoch dasselbe für sich: »Ich stand nur dabei«, der Angeklagte allein habe den Diebstahl begangen.

An einer gemeinsamen Aktion gebe es »keinen Zweifel«, so der Vorsitzende Richter Bruno Demel in seiner Urteilsbegründung. Verteidiger Sacha Klement hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant sei Stammkunde des Warenhauses gewesen, niemand überfalle unmaskiert seine eigene Hausbank. »So auf den Kopf gefallen kann man doch nicht sein.«

Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Zudem hat der nicht vorbestrafte Angeklagte die Hälfte der 12 800 Euro Schadenssumme zu begleichen.

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Artikel vom 06.07.2011 - 18.33 Uhr
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