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Anklage: Gattin mit heißem Lötkolben traktiert

Artikel vom 08.02.2012 - 15.00 Uhr

Anklage: Gattin mit heißem Lötkolben traktiert

Limeshain/Büdingen (ko). In seiner Ehe seien Streitigkeiten an der Tagesordnung, berichtete der Angeklagte, ein 54-jährige Arbeiter, am Dienstag vor dem Büdinger Amtsgericht. Der Limeshainer war der gefährlichen Körperverletzung an seiner Frau angeklagt.

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Supermarkt-Angestellter erbeuten mit Komplizen rund 17000 Euro. (Foto: dpa)
Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg stellten das Verfahren nach der Beweisaufnahme wegen geringer Schuld ein.

Der Vorwurf der Anklageschrift wog schwer: Der Limeshainer soll seine Ehefrau im September 2011 mit einem Lötkolben Verbrennungen zugefügt haben. Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand zur Verhandlung gekommen war, erzählte dem Gericht von seiner Ehe. Streitereien – meist wegen Geld – gehörten zum Alltag, oft sei Alkohol im Spiel. Der Mann beschrieb seine Ehefrau als »verbalaggressiv«, sie werde zudem handgreiflich, sagte er und zeigte auf eine Narbe an seiner Stirn. Die stamme von einem Teller, den sie nach ihm geworfen habe. Am Tag des Vorfalls habe er sich mit seiner Frau gestritten. Dabei sei das Antennenkabel des Fernsehers abgerissen worden. Um es zu reparieren, habe er sich in die Küche zurückgezogen und den Lötkolben angeschlossen.

Seine Frau sei ins Zimmer gekommen und habe sich über den Tisch gebeugt. Dabei sei ihr aus Kunstfasern bestehendes Nachthemd mit dem heißen Lötkolben in Kontakt gekommen, sie habe sich verbrannt.

Nach Darstellung der Polizei hatte die Frau ihren Ehemann beschuldigt, sie absichtlich mit dem Lötkolben traktiert zu haben. Das stritt der Angeklagte jedoch ab, sprach von einem »blöden Zufall«. Die Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg.

Vor dem Beschluss, das Verfahren einzustellen, verlas die Richterin die Vorstrafen des Mannes. Der Limeshainer stand bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Die Körperverletzung, wegen der er kürzlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte er an seiner Ehefrau begangen – acht Tage vor dem »Lötkolben-Zufall«.

Die Richterin gab dem Arbeiter auf, zu einer Eheberatung zu gehen und eine Therapie zu machen. Der Angeklagte versprach, mit seiner Ehefrau an einem besseren Verhältnis arbeiten zu wollen.

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Artikel vom 08.02.2012 - 15.00 Uhr
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