Opfer mit Fäusten geprügelt und um 800 Euro erleichtert
Lich/Gießen (kan). Zwei Angeklagte, zwei Belastungszeugen und zwei Versionen eines Treffens Anfang November am Skateplatz in Lich: Dieses Bild bot sich einem Jugendschöffengericht des Gießener Amtsgerichts gestern nach der Beweisaufnahme.
Die Richter glaubten den Zeugen und verurteilten die 20 und 21 Jahre alten Angeklagten wegen Raubes und Körperverletzung.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die jungen Männer sich am späten Abend mit den Zeugen getroffen, in der Absicht, sie auszurauben. Als der 23-jährige Student, ein Bekannter des jüngeren Angeklagten, seine Geldbörse zog, um Schulden in Höhe von 50 Euro zu begleichen, soll ihn der 21-Jährige mit der Faust ins Gesicht geschlagen und das Portemonnaie abgenommen haben. Auch der Freund des Studenten, der dazwischen gehen wollte, bekam einen Faustschlag ab. Mit 800 Euro Beute machten sich die Angeklagten anschließend aus dem Staub.
Die jungen Männer, die erst nach den Zeugen aussagten, bestritten den Raub. Er habe von dem Studenten Marihuana kaufen wollen, es sich dann aber anders überlegt, sagte der 20-Jährige. Deswegen sei der Zeuge sauer gewesen. Schläge seien überhaupt nicht ausgeteilt worden.
Beide Parteien hatten bei der Polizei widersprüchliche Angaben gemacht; der Student, was die Höhe des geraubten Geldes betraf, die Angeklagten, was ihre Anwesenheit am Tatort anging. Staatsanwältin Janny Link glaubte den Zeugen. Sie forderte sieben Monate Haft auf Bewährung für den 21-Jährigen und Jugendfreizeitarrest für den jüngeren Angeklagten. Verteidiger Oliver Persch hielt die diesem Antrag zugrunde liegende Version für »durchlöchert wie ein Käse«. Er und Dr. Tilmann Bartsch forderten für ihre Mandanten Freisprüche.
Das Gericht entschied sich schließlich sogar für höhere Strafen, als sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: ein Jahr und vier Monate Haft auf Vorbewährung für den 21-Jährigen – in seinem Fall wird in einem halben Jahr darüber entschieden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder ob er sie absitzen muss – und eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für den 20 Jahre alten Angeklagten. Beide müssen außerdem 100 Arbeitsstunden leisten. Ein Anti-Gewalttraining, wie es Link für den Älteren beantragt hatte, hielt Richter Dr. Johannes Dittrich für wenig sinnvoll. »Sie wissen, dass man keine Gewalttaten begehen darf. Dafür brauchen Sie kein Training, sondern den Willen.«