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Bibliothekshelfer: Weitere Schulen können Bedarf melden

Artikel vom 17.06.2009 - 23.30 Uhr

Bibliothekshelfer: Weitere Schulen können Bedarf melden

Gießen/Lich (no). Nicht nur sechs weiterführende Schulen des Landkreises, sondern bis zu zehn sollen von einer beschäftigungspolitischen Maßnahme profitieren und - für zunächst zwei Jahre - Bibliothekshelfer bekommen. Dies beschloss gestern der Sozialausschuss des Kreistages auf Anregung des FDP-Politikers Andreas Becker.
Die Maßnahme an sich ist ein Resultat der Grünen-Kreispolitik: Deren Fraktion hatte 2007 dem Koalitionsantrag zur ZAUG-Sicherung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass mehr in Beschäftigung Langzeitarbeitsloser investiert werde.

Die Büchereihelfer-Löhne werden zu 75 Prozent aus »Hartz IV«-Geldern von der GIAG finanziert, die ihrerseits bereits potenzielle Bewerber ermittelt. Diese sollen dann, laut Aussage von Andrea Kaup (FDP / Vorsitzende GIAG-Gesellschafterausschuss), von einem heimischen Beschäftigungsträger auf ihre Eignung hin getestet und geschult werden. Auf Beckers Frage nach der Schulauswahl (bisl. Allendorf/Lumda, Buseck, Grünberg, Laubach, Lich, Wettenberg) hatte Dezernent Siegfried Fricke (CDU) gesagt, sie resultiere aus Bedarfsanmeldungen. Ein weiterer Schulleiter habe aber bereits nachgefragt, ob er auch einen Bibliothekshelfer haben könne. Georg Zimmermann (SPD) wollte wissen, was aus den Helfern nach zwei Jahren werde, bekam darauf von Fricke zu hören, dass darüber erst dann zu befinden sei, wenn man über Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme urteilen könne.

Einstimmig befand der von Ewa Wenig (Grüne) geleitete Ausschuss auch über die Einrichtung eines Empfängnisverhütungsmittel-Fonds für sozial Randständige und über Zuschüsse für Jugend-Fahrten und -Lager. Bericht folgt.

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