Gießen/Laubach (pm/tb). Acht Monate, bevor auch Laubach sich ohnehin von der »tradierten« Berechnung der Abwassergebühr verabschiedet, musste sich das Verwaltungsgericht Gießen mit der Klage eines Laubachers gegen dieserart Gebührenberechnung beschäftigen. Das Gericht gab dem Eilantrag statt.